FAQs – Fragen und Antworten
I. Zur BI
Welche Personen / Organisationen engagieren sich in der BI?
Die Bürgerinitiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ ist eine Interessengemeinschaft Mülheimer BürgerInnen, DozentInnen und NutzerInnen der VHS. Wir sind parteiübergreifend organisiert.
Was sind die Ziele der BI und wie wollt ihr diese erreichen?
Unsere Ziele sind der Erhalt und die Wiedereröffnung der VHS in der Bergstraße, die als Heinrich-Thöne-Volkshochschule als Denkmal gelistet ist. Nach dem Wortlaut des Bürgerentscheides vom Oktober 2019 heißt es so: „VHS-Grundstück und -Gebäude in der MüGa sollen im Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden.“
Im Zuge der Diskussion um den Erhalt der VHS in der MüGa haben wir zunächst einen Bürgerentscheid erwirkt, in dem sich die BürgerInnen mehrheitlich für den Erhalt ausgesprochen haben. Da der Rat der Stadt bisher keine Sanierungspläne gemacht hat, beschreiten wir alle uns möglichen Wege, die uns in einer Demokratie offenstehen: Anfragen, Anrufen des Petitionsausschusses, Bürgerbeteiligung durch Veranstaltung und die Inanspruchnahme rechtlicher Beratungen.
Was habt Ihr davon, dass Ihr Euch engagiert?
Wie sehen uns als Teil des bürgerschaftlichen Engagements zur Umsetzung von Gemeinwohlaspekten in unserer Stadt.
Die VHS hat auch die Funktion der Daseinsvorsorge. Dabei hat die VHS in der MüGa eine wichtige Funktion in der Stadtgesellschaft bezüglich Lage, Raumangebot und Atmosphäre. Als Bürgerinitiative arbeiten wir ehrenamtlich und unbezahlt, denn „Demokratie braucht Bürgerbeteiligung, Meinungsaustausch und transparente Entscheidungen. Sie sind das beste Mittel gegen Politikmüdigkeit und Demokratieverdrossenheit.“ (meinte sogar Wolfgang Schäuble).
II. Zum Bürgerentscheid
Warum passiert nichts nach dem klaren Bürgerentscheid zur Wiederinbetriebnahme der VHS in der MÜGA? Spielt er im in Rat der Stadt noch eine Rolle?
Ehrlich, wir wissen es nicht. Wir wissen nicht, welche Kräfte am Werk sind, die verhindern, dass eine sinnvolle Planung der Wiederinbetriebnahme der VHS in die Hand genommen wird. Wir nehmen ein generelles Desinteresse in Verwaltung und Politik wahr.
Am Bürgerentscheid haben doch lediglich 18022 Personen für den Erhalt gestimmt, das sind nur etwa 10% der Mülheimer Bevölkerung. Man kann deswegen doch nicht von einem mehrheitlichen Bürgerwillen sprechen.
Generell gilt für Bürgerentscheide in NRW: An der Abstimmung können alle Stimmberechtigten einer Stadt oder Gemeinde teilnehmen. Bei der Abstimmung können Sie die Fragestellung des Bürger- oder Ratsbegehrens mit Ja oder Nein beantworten. Die Mehrheit entscheidet. Diese Mehrheit muss aber gleichzeitig je nach Gemeindegröße 10, 15 oder 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Hat eine Stadt also z. B. 30.000 stimmberechtigte Bürger, müssen mindestens 6.000 (20 Prozent) von diesen für oder gegen das Bürger- bzw. Ratsbegehren stimmen. In einer Stadt mit z.B. 200.000
Stimmberechtigten braucht es 20.000 Ja-Stimmen (10 Prozent) Wird diese Mindestzustimmung nicht erreicht, ist der (Rats-)Bürgerentscheid ungültig.
https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/regeln
Für den Bürgerentscheid, den wir 2019 durchgeführt haben, brauchten wir mindestens 13500 „Ja“-Stimmen, was 10% der wahlberechtigten BürgerInnen entspricht. Sowohl die Wahlbeteiligung als auch die „Ja“-Stimmen erreichten die vom Land geforderte Höhe und sind deswegen gültig.
Personen, die nun diesen Bürgerentscheid in Frage stellen, kennen entweder die rechtlichen Voraussetzungen nicht oder ignorieren sie bewusst, um Stimmung gegen den Erhalt der VHS in der MüGa zu machen.
Zum Vergleich: OB Buchholz erhielt bei den Kommunalwahlen 2020 im ersten Wahlgang 16479 Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 50,31% und in der Stichwahl 27716 bei einer noch niedrigeren Wahlbeteiligung von 37,82%. Er ist also von der Mehrheit der Mülheimer BürgerInnen nicht gewählt worden, aber aufgrund der demokratischen Regeln trotzdem OB geworden.
Könnt Ihr die Stadt verklagen, dass sie den Bürgerentscheid umsetzen muss?
Ein Bürgerentscheid hat den Stellenwert eines Ratsbeschlusses. Als sich abzeichnete, dass der Rat der Stadt nicht tätig wurde, haben wir 2022 den Petitionsausschuss des Landes NRW angerufen. Nach einem Jahr hat er uns eine Antwort übersendet, die wortgleich mit den Aussagen der Stadt MH ist.
Normalerweise müsste die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde (bzw. das Bauministerium) dafür sorgen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen beachtet werden.
III. Zum Gebäude in der Bergstraße
Wem gehört das Gebäude an der Bergstraße?
Der Stadt Mülheim an der Ruhr und damit auch allen BürgerInnen dieser Stadt.
Das Gebäude ist doch total hässlich, wieso wollt Ihr das behalten?
Der Denkmalschutz betrachtet die den baugeschichtlichen Aussagewert eines Gebäudes. Der oft wechselnde Geschmack („hübsch oder hässlich“) spielt hier keine prägende Rolle. Wir erinnern nur an die sich ändernden Sichtweisen zu den Industriedenkmälern im Ruhrgebiet (Zeche Zollverein, Gasometer etc.).
Das Gebäude der VHS in der Bergstraße zählt zu der Bauform des Brutalismus und wird vom Denkmalamt folgendermaßen gewürdigt: „Gestalterisch stellt das Gebäude ein qualitätsvolles Beispiel für die Architektur der Nachkriegsmoderne, insbesondere der 1970iger Jahre in der Bundesrepublik dar, sowohl Grundrissstruktur wie die Gestaltung der Baumasse spiegeln Schlüsselbegriffe des „Demokratischen Bauens“ wie Kommunikation und Transparenz, Offenheit und Toleranz wider, die die Architekturtheorie der Baukunst nach dem 2. Weltkrieg dominierten.“
Mehr dazu auf unserer Webseite:
https://www.vhs-in-der-muega.de/begr%C3%BCndung-des-denkmalschutzes/
Können wir das Ganze nicht auch billiger an dem Standort Aktienstraße haben?
Nein. Die Heinrich-Thöne-VHS wurde als Gebäude für die Erwachsenenbildung geplant. Die breiten Flure boten viele Möglichkeiten der Nutzung, z.B. zur Kommunikation, für Kleingruppenarbeit etc. Und natürlich gab es dort auch das große Forum für Veranstaltungen und eine Cafeteria. Und der schönste Schulhof – die MüGa. Neue Schulgebäude werden heute wieder so errichtet! All das suchen wir an der „real existierenden“ VHS Aktienstraße vergebens.
Ist das Gebäude überhaupt noch zu renovieren?
Wir sind ganz klar der Meinung, ja! Positive Beispiele, dass selbst verfallene Gebäude wiederinstandgesetzt werden können, haben wir in Mülheim auch. Z.B. das Schloss Broich oder das Terstegen-Haus.
Darf die Stadt das Gebäude so verkommen lassen?
Es ist üblich, dass so verfahren wird, wenn eine Stadt ein Denkmal loswerden will. Den Denkmalschutzrichtlinien und der Pflichten einer kommunalen Immobilienverwaltung entspricht es jedenfalls nicht. Jedoch kann das Denkmalamt aktuell nicht eingreifen.
Darf die Stadt den Denkmalschutz einfach umgehen und das Gebäude abreißen?
In der Landesverfassung ist der Erhalt von Denkmälern verankert. Daraus ergibt sich eine besondere Verpflichtung der Stadt, für den Erhalt des Gebäudes zu sorgen. Und nochmal nein, ein Abriss widerspräche sowohl dem Bürgerentscheid als auch dem Geist des Denkmalschutzgesetzes und wäre nicht begründbar.
Wie hoch sind die Kosten, die der Stadt durch das stillgelegte VHS-Gebäude jährlich entstehen?
Wir fragen in regelmäßigen Abständen die Kosten an: Auf unsere Anfragen vom 3.8.2022, 25.2.2021 und 8.3.2023 wurden uns vom Immobilienservice die Zahlen mitgeteilt.
Kostenart |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Wartung/ |
26.986 |
20.977 |
38.504 |
94.430* |
168.119** |
Energie |
74.791 |
79.231 |
69.637 |
78.631 |
1) |
Summe € |
101.759 |
100.208 |
108.141 |
173.061 |
168.119 |
*enthält 50.000€ Rückstellung für Dachsanierung
** enthält 100.000€ Rückstellung für Dachsanierung
1) in dem Schreiben der Stadt vom 25.5.2023 werden die Positionen anders aufgeschlüsselt und sind damit nicht mehr vergleichbar mit den älteren Angaben, für die VHS in der Bergstraße wird die Position „Energie“ nicht mehr benannt. Für das Jahr 2023 liegen uns noch keine Zahlen vor.
Gibt es Interessenten für den Kauf des Gebäudes in der Bergstraße?
Der OB Buchholz sprach im November 2022 uns gegenüber davon, dass es welche gäbe, Namen hat er dazu nicht genannt. Diese Interessenten interessieren sich allerdings nur für das Grundstück.
Was haben Klimaschutz und das Gebäude miteinander zu tun?
Unter dem Stichwort „Graue Energie“ werden die Emissionen zusammengefasst, die bei der Errichtung von Gebäuden entstehen. Werden diese Gebäude abgerissen, wird diese Energie sozusagen wieder freigesetzt. Erich Bocklenberg (Architekt) hat sich an eine vorsichtige Abschätzung der Menge des verbauten Betons in der VHS herangewagt:
„Bei der VHS in der Bergstraße, die 1979 eingeweiht wurde, stehen uns leider genaue Massenangaben des verbauten Betons nicht zur Verfügung. Bei groben Schätzungen der im Beton steckenden Grauen Energie besteht deshalb die besondere Schwierigkeit, dass durch die anspruchsvolle Architektur des Gebäudes mit außerordentlichen Abweichungen zu rechnen ist.
Wagen wir dennoch einmal ein KI unterstütztes Gedankenspiel:
Bei einem einfachen 2geschossigen Schulgebäude aus Stahlbeton (Decken/Stützen/Wände) mit einer Geschoßfläche von rd. 3000 qm pro Geschoss und regelmäßig gestalteten Außenwänden mit einer Länge von rd. 400m (186mx16m) pro Geschoss beträgt das geschätzte Gesamtvolumen des verbauten Betons knapp 2000 Kubikmeter. Mögliche massive Betontreppen -wie bei der VHS- bleiben z.B. dabei unberücksichtigt.
Bei der VHS haben wir es hingegen mit einem gestaffelten und differenzierten Baukörper mit 4 unterschiedlich großen Hauptgeschossen und einem Kellergeschoss zu tun. Die Nutzfläche allein beträgt ohne Dachflächen 6200 qm, die Geschossfläche variiert von Keller bis zum 3. OG stark. Gehen wir mal sehr vorsichtig davon aus, dass in der VHS ungefähr das Doppelte an Betonmasse verbaut ist wie in dem o.a. Beispiel, dann wären das 4000 Kubikmeter. Bei der Herstellung von Beton entstehen erhebliche Mengen CO2, ungefähr 275 kg CO2 pro Kubikmeter Beton. Das bedeutet hier, dass bei dem Bau der VHS mehr als 1,1 Millionen kg CO2 (=1100 t) erzeugt wurden.“
Welche Argumente sprechen für den Erhalt des Gebäudes in der Bergstraße?
Zum einen sind Argumente des Denkmalschutzes zu nennen, die nicht allein das Gebäude selbst betreffen, sondern auch das Ensemble aus Ringlokschuppen, Camera Obscura und Schloss Broich, die zusammen mit dem Park MüGa einen städtebaulichen Zusammenhang darstellen.
Dann kommen die Aspekte der Grauen Energie dazu, die einen Abriss als große ökologische Katastrophe der Stadt Mülheim beziffern würden. Da Mülheim im Jahr 2019 den Klimanotstand ausgerufen hat, sollte die Stadtspitze auch endlich verstehen, was darunter alles fällt. Ein Abriss von Gebäuden ist danach zu vermeiden.
Zukünftig werden wir in Mülheim Räume brauchen, in denen sich alle gesellschaftlichen Schichten der Stadt zusammenfinden können. Diese werden als Aushandlungsräume bezeichnet und dienen der Konsensbildung in der Stadtgesellschaft. Dafür wäre das Gebäude in der Bergstraße mit seiner zentralen Lage ideal, da es aufgrund seiner Architektur vielen verschiedenen Tätigkeiten /Lernthemen Raum bieten kann.
Und wie meinte der langjährige, engagierte VHS-Direktor Dr. Norbert F.B. Greger rückblickend: „Erwachsenenbildung wurde zu Beginn der 70er Jahre als vierte Säule des Bildungssystems definiert. Das war neu, fast revolutionär. (…) Heute nutzen rund 10.000 Bürgerinnen und Bürger das täglich 14 Stunden geöffnete Haus. (…). (Vorher) war Erwachsenenbildung immer nur Gast. Das neue Haus war mehr als ein paar Räume für uns. Die Architektur sollte die Idee der Erwachsenenbildung wiederspiegeln. Deshalb wurde die schulische Korridorsituation vermieden, wurden große Kommunikationsflächen geschaffen."
(Aus Broschüre SPD - 60 Jahre Verantwortung für unsere Stadt, 2008)
IV. Zur Erwachsenenbildung
Eine VHS ist doch nicht mehr zeitgemäß, Ihr seid doch nur alte Leute, die an der Vergangenheit festhalten.
Lernen hört mit dem Schulabschluss nicht auf. Erwachsenenbildung ist der Schlüssel zu dem sogenannten lebenslangen Lernen und zu Erfolg und sozialem Aufstieg. Gerade in Zeiten, in denen sich die Rahmenbedingungen und Anforderungen so schnell ändern. #daseinsvorsorge
Man kann auch online lernen, dazu braucht es heute kein Gebäude mehr!
Natürlich haben sich unsere Lerngewohnheiten und -methoden in den vergangenen Jahren verändert. Dazu hat maßgeblich die Coronapandemie mit den Kontaktbeschränkungen beigetragen. Diese Pandemie hat aber auch gezeigt, dass gerade Menschen in prekären Situationen (fehlende Ausstattung, mangelnde Räumlichkeiten) abgehängt werden. Es ist also im Sinne der Gesellschaftlichen Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen wichtig, Unterricht wohnungsunabhängig mit guter Ausstattung durchzuführen.
Weiterhin sind Bibliotheken, Schwimmbäder und eine VHS Orte, in denen alle sozialen Schichten zusammenkommen können. Für die Aushandlung gesellschaftlicher Konsensbildung sind sie unumgänglich. Das Festival Schwimmcity hat diesen Aspekt im Sommer 2024 vom Impulse Theater Festival thematisiert.
und
http://www.radiopommes.de/uploads/1/4/9/4/149460671/hbs_5.mp3
„Lernen kann man remote, Gemeinschaft entsteht nur durch Präsenz.“
V. Zum Betrieb der VHS in der Aktienstraße
Was kostet die Stadt die Anmietung der Räume des vorübergehenden VHS-Standort an der Aktienstraße?
Wir fragen in regelmäßigen Abständen die Kosten an: Auf unsere Anfragen vom 3.8.2022, 25.2.2021 und 8.3.2023 wurden uns vom Immobilienservice die Zahlen mitgeteilt.
Kostenart |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Mietkosten* |
158.712 |
506.415 |
625.052 |
479.847 |
479.847 |
Wartung/ |
0 |
76.586 |
23.263 |
17.047 |
1) |
Betriebskosten |
11.520 |
201.384 |
196.971 |
180.829 |
1) |
Energie *** |
1.520 |
20.539 |
26.196 |
30.638 |
21.689 |
Summe € |
171.752 |
804.924 |
871.482 |
708.361 |
501.536 |
*incl Nebenkosten und Stellplätze
**wir wissen nicht, was die Stadt damit meint. In normalen Mietverträgen ist das Sache des
Vermieters
***Wärme, Strom, Wasser, Abwasser
1) in dem Schreiben der Stadt vom 25.5.2023 werden die Positionen anders aufgeschlüsselt
und sind damit nicht mehr vergleichbar mit den älteren Angaben.
In welchem Verhältnis steht das derzeitige Bildungsangebot mit dem Angebot, das die z.Z. geschlossene VHS in der MÜGA möglich war? Wie hoch sind die derzeitigen Schülerzahlen verglichen mit den Zahlen der VHS in der MÜGA vor deren Schließung?
Kurse |
Unterrichtsstunden |
Teilnehmer |
|
2016 |
963 |
28155 |
14634 |
2017 |
753 |
22580 |
12321 |
2018 |
553 |
20835 |
9014 |
2019 |
585 |
21423 |
8600 |
2020 |
387 |
12581 |
4243 |
2021 |
356 |
11827 |
3518 |
2022 |
556 |
19290 |
5581 |
2023 |
651 |
20369 |
8032 |
Grau unterlegt, Jahr der Schließung der VHS in der Bergstraße, gelb unterlegt Corona. Daten entnommen https://ratsinfo.muelheim-ruhr.de/buerger/___tmp/tmp/45081036/yamYrynHd881O2y06EngvSMXza63Omi3Hmu6QeZP/BhkmpbRLL/772728.pdf
VI. Zu den Finanzen
Sanierungskosten der VHS in der MüGa: Die Stadt hat kein Geld, wieso unterstützt ihr dann nicht die Sanierungen von Schulen für Kinder?
Diese Sanierungskosten (komplett) sind damals mit pauschal 20 Millionen € angesetzt worden. Dabei wurde so getan, als ob diese auf einen Schlag fällig würden und notwendige Investitionen in andere schulische Projekte eliminieren. Außerdem sehen wir auch, dass durchaus Gelder für andere Projekte (u. a. Hallenbad Heißen) locker gemacht werden können, wenn es dem Stadtrat opportun scheint.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung von Pflichtaufgaben einer Stadt zu den freiwilligen Aufgaben. Bildung, auch Erwachsenenbildung ist Pflicht, Schwimmbäder sind freiwillig.
Dass die einstmals wohlhabende Stadt Mülheim in den vergangenen Jahrzehnten in die anhaltende Haushaltsmisere rutschte, liegt nicht daran, dass Unsummen in die Pflege kommunaler Gebäude investiert wurden. Die Ressourcen wurden eher in Finanzspekulationen bzw. Privatisierungen verbrannt. Weiterhin wird nicht die zeitliche Schiene betrachtet, wie man über 5-10 Jahre die Gelder an die Schulen verteilt, sondern immer so getan, als sei die Summe sofort fällig.
Was ist mit dem Geld geschehen, das für die Beseitigung der festgestellten Brandschutzmängel vorhanden war?
Richtig, es war Geld im Haushalt eingeplant, das nach der überfallartigen Schließung der VHS 2017 für andere Maßnahmen verwendet wurde.
Die Sanierung der VHS in der Bergstraße wird zu Lasten der anderen Schulen gehen und damit die Jugend um ihre Zukunft gebracht #gerontokratie: „ …wenn wir die VHS instand setzen würden, dann ist der finanzielle Aufwand so hoch, dass wir in den nächsten 20 Jahren kein Geld mehr haben, um z.B. die Schulen zu erneuern…“
Der Vorwurf, eine Sanierung der VHS würde nur „den Alten“ dienen und gleichzeitig die Jugend um ihre Zukunft betrügen, wurde vor allem in dem Ringen um den Bürgerentscheid vorgebracht. Das ist Populismus pur. So können an der Volkshochschule insbesondere junge Erwachsene ihren Schulabschluss nachholen. Das Kursangebot richtet sich an alle Altersgruppen.
Wir möchten an dieser Stelle gerne nochmals darauf hinweisen, dass sowohl die Schulbildung als auch die Erwachsenenbildung Pflichtaufgaben der Kommunen sind. Es ist der Rat der Stadt, der beschließt, wohin er die Gelder fließen lässt. Des Weiteren zieht sich dieser angebliche Generationenkonflikt durch die gesamten Aspekte der (möglichen) Sanierung der VHS. Wir halten diese Neiddebatte für inszeniert, um die BürgerInnen gegeneinander aufzuwiegeln.
VII. Zu den möglichen Plänen der Stadt
Welche Zukunftspläne verfolgt die Stadt mit dem Denkmal geschützten VHS-Gebäude in der MüGa?
Wir wissen es nicht. Wir als BI stellen uns die Entwicklung eines Wiederherstellungskonzeptes vor, bei der durchaus die Nutzungsvielfalt des Gebäudes weiter verbessert werden kann. Wir erwarten auch, dass die Stadtspitze (Politik und Verwaltung) ernsthafte Bemühungen betreibt, um die Finanzierung der Wiederherstellung zu sichern. Wenn Ihr auch Ideen habt, schreibt sie uns!