Der Bürgerentscheid am 6. Oktober

Der Ablauf des Bürgerentscheids am 6. Oktober ist ähnlich wie bei Wahlen. Es gibt dazu offizielle Benachrichtigungen von der Stadt Mülheim an alle Wahlberechtigten, Wahllokale werden eingerichtet und es gibt die Möglichkeit per Briefwahl abzustimmen. Auch die Abstimmung im Rathaus, Zi. 113, in den Wochen vorher ist möglich.

Damit der Bürgerentscheid Erfolg hat, muss natürlich die Mehrheit mit "Ja" stimmen, und es werden mindestens ca. 13 500 "Ja"-Stimmen benötigt. (10% der Wahlberechtigten, die genaue Zahl wird noch mitgeteilt).

Zur Abstimmung gestellt wird die schon aus der Unterschriftensammlung bekannte Frage:

"Sollen VHS-Grundstück und -Gebäude in der MüGa in Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?”

Die Benachrichtigungen werden vom 31. August bis 14. September eintreffen.

 

Was noch zu beachten ist:

  • Es gibt nicht ganz so viele Wahllokale wie bei anderen Wahlen. Daher bitte auf der Benachrichtigung nachlesen!
  • Die Unterschrift bei der Unterschriftensammlung diente nur dazu, diesen Bürgerentscheid überhaupt erst zu ermöglichen. Deshalb ist die (zusätzliche) Teilnahme an der Abstimmung jetzt entscheidend!
  • Wer am 14. September noch kein Benachrichtigung bekommen hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend bei der Stadt melden. Tel.: 455-1696

Der Bürgerentscheid ist, anders als eine Unterschriftensammlung, eine konkrete Entscheidung der Bürger anstelle des Stadtrates. Das Ergebnis ist rechtlich bindend und muss von der Verwaltung umgesetzt werden.

Der Ablauf des Bürgerbegehrens

März 2018:

Auf einer Versammlung der Bürgerinitiative wird beschlossen, ein Bürgerbegehren zu starten. Als offizielle Vertreter werden Inge Ketzer, Erich Bocklenberg und Kirsten Grunau gewählt.

Mai 2018:

Obwohl die Verwaltung behauptet, das Bürgerbegehren sei nicht zulässig, startet die Unterschriftensammlung.

Juli 2018:

Schon nach 6 Wochen sind deutlich mehr als die erforderlichen 6 700 Unterschriften beisammen und werden der Verwaltung übergeben. Insgesamt wurden ca. 11 000 Unterschriften gesammelt.

August 2018:

Nach Prüfung der Unterschriften muss der Rat der Stadt über die Zulässigkeit entscheiden. Wie erwartet stimmt eine große Mehrheit für "unzulässig".

November 2018:

Die Bürgerinitiative reicht beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die Ratsentscheidung ein.

März 2019:

Das Verwaltungsgericht erklärt die Zulässigkeit des Begehrens. Es wird ein Vergleich geschlossen, in dem sich die Stadt verpflichtet, bis spätestens Ende Oktober einen Bürgerentscheid durchzuführen, falls der Rat sich dem Begehren nicht anschließt.

Juli 2019:

Der Rat entscheidet mehrheitlich, dem Bürgerbegehren nicht beizutreten und setzt den Termin für den Bürgerentscheid fest.

Oktober 2019:

Bürgerentscheid.