Unsere Argumente zu (immer noch) vorherrschenden Ansichten in Rat und Verwaltung:

1. Hat die Bürgerinitiative gelogen, weil sie falsche Zahlen in Umlauf gebracht hat?

 

        Die Stadtverwaltung Mülheim hat lange Zeit durch unterschiedliche Kostenangaben bezüglich der erforderlichen Aufwendungen an der VHS für eine erhebliche Verwirrung gesorgt. So waren z.B. manchmal von Baukosten um 6 Millionen Euro, aber auch von 16 Millionen die Rede, auch andere Beträge wurden in Ausschusssitzungen genannt und wieder dementiert. Medienberichte belegen das. Der Bürgerinitiative bei diesen verworrenen  Verlautbarungen irgendwelche Lügen zu unterstellen, verdreht den Sachverhalt.

 

       Bereitgestellt wurden laut Stadtverwaltung (zunächst bis 2015 ) 2,4 Mio Euro für die erforderliche Beseitigung von Brandschutzmängeln. Im Jahr 2017, nach erfolgter Eintragung der VHS in die Denkmalliste, wurde mit der Sanierung begonnen, die im Herbst jedoch überraschend eingestellt wurde. Eine Forderung der BI war, diese Mittel einzusetzen, um die Brandschutzmaßnahmen zu vollenden.  Da die Stadt offenbar sich selber nicht über die zu erwartenden Sanierungskosten klar war, kündigte sie Ende  2017 umfangreiche neue Kostenermittlungen und gutachterliche Untersuchungen an.

 

        Jahrelang hat daraufhin die Stadtverwaltung  versucht - zum Teil mit Unterstützung aus der Politik durch abwertende Bemerkungen über den Architekten - zu verhindern, dass der Urheber des Gebäudes, der Architekt Dietmar Teich, auf eigene Kosten  einen eigenen Vorschlag zur Beseitigung der Brandschutzmängel erstellen kann. Bis ins Jahr 2021 wurde dem Architekten verwehrt, das Gebäude zu besichtigen. Die Unsachlichkeit der Stadtverwaltung gipfelt in der veröffentlichten Bemerkung: Es käme kein privater Immobilienbesitzer auf den Gedanken, bei auftretenden Mängeln denjenigen zu beauftragen, der bereits die Planung des Bestandsgebäudes durchgeführt hat. Diese Behauptung lässt sich nicht nur leicht widerlegen, sondern insinuiert ein diskreditierendes Mißtrauen gegenüber dem Architekten. Das Urheberrecht verpflichtet überdies den Eigentümer bzw. Bauherren zur Beteiligung des Architekten als Urheber bei Baumaßnahmen an seinem Werk. Es entstand der Eindruck der Undurchschaubarkeit der mit dem Gebäude verfolgten Ziele und Absichten.

 

       

       Die koalierenden Ratsparteien haben diese  fehlende Transparenz des Verwaltungshandelns zugleich zu einer Stimmungsmache gegen Bürger:innen genutzt, die sich für den Erhalt der VHS einsetzen. Sie haben mit der Ablehnung eines Bürgerbegehrens  deutlich gemacht, dass sie eine Mitsprache in dieser Angelegenheit nicht wünscht und zu stoppen beabsichtigt. Schriftlich von der Stadt erhobene Zuschreibungen, die Bürgerinitiative hätte immer wieder von Gutachterkosten in Höhe von 1,8 Millionen Euro gesprochen, statt der angesetzten 900 000 Euro,  oder „von interessengeleiteter Seite seien  immer bewußt falsche Zahlen in Bezug auf die Kosten der Interimslösung“ hervorgebracht worden, sind offensichtliche Unterstellungen und entbehren jeder Sachlichkeit.  Diverse Statements befassten sich nicht mit dem Inhalt der Erhaltungsforderungen, sondern zielten auf die Protagonisten, die sie formuliert haben. Das ist ein Politikstil, der Wähler:innen verärgert und abschreckt.  Dieser Verlust an Vertrauenswürdigkeit trifft alle, die unsere kommunale Demokratie stärken wollen.

 

        Die BI hat vor dem Verwaltungsgericht die Durchführung des Bürgerentscheids durchgesetzt.  Allein der BI ist es zuzuschreiben, dass zuvor das in Auftrag gegebene Wirtschaftlichkeitsgutachten rechtzeitig in allen Teilen veröffentlicht wurde, um allen Bürgern die Gelegenheit zu geben, eine Entscheidung auch unter Kenntnisnahme der Ergebnisse dieses Gutachtens zu ermöglichen.  Diese Vereinbarung war eine von BI vorgetragene Anforderung als Grundlage für den vor dem Gericht getroffenen Vergleich. Alle Vorwürfe, die Bürgerinitiative hätte die Bürger:innen mit falschen Angaben zu täuschen versucht, sind also spätestens seit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung  der Gutachtendaten hinfällig, trotzdem werden sie aufrecht erhalten. Jede:r der wollte, konnte sich anhand der Aussagen des Gutachtens  ein Urteil  vor dem Gang zur Wahlurne bilden. Das war von der BI so beabsichtigt. Im Übrigen haben die Gutachter in ihrem Gutachten dann stadtseits vorgebrachte Behauptungen (Mängel in der Statik, hohe denkmalbedingte Kosten usw.),  die zuvor  im Raum standen, entkräftet.

 

       2. Ist der Bürgerentscheid nicht repräsentativ für den Willen der Bürger:innen?

 

        Politiker:innen, die sich dieser Auffassung anschließen, stellen sich klar gegen die Gemeindeordnung und die Landesverfassung– eigentlich nur ein Gebaren extremistischer Gruppierungen . Diese, auch in den Medien zu findende Aussage zeigt einen mangelnden Einblick in demokratisch vereinbarte, gesetzlich geregelte Willenbildungsprozesse und macht die Einstellung einiger gewählter Bürgervertreter:innen erkennbar, sich diesen Prozessen zu entziehen. Keine der zur  Zeit im Rat vertretenden Parteien hat die Anzahl an Stimmen erreicht, die die Zustimmung für den Erhalt der VHS aufweist.  Die absolute Stimmenanzahl der SPD bei den Kommunalwahlen 2020 lag bei 13765 Stimmen. (CDU  haben 16970, die Grünen 15097 Stimmen erhalten). Der Bürgerentscheid für den Erhalt der VHS  lag bei 18.022 Ja-Stimmen. Von den rd.  130 000 Mülheimer Wahlberechtigten haben übrigens gerade mal  27.700 Mülheimer Wähler  (oder 21%)  Ihre Stimme dem OB Buchholz gegeben. Mit dem Verfahren des Bürgerentscheids liegt es also in der Verantwortung der gewählten Bürgervertreter, diesen Entscheid zum Recht zu verhelfen, nicht ihn auszusitzen, um später selbst völlig abweichend entscheiden zu können.

 

        Der Kämmerer spricht immer von seiner Verkehrssicherungspflicht bezüglich der VHS. Bei einem denkmalgeschützten Gebäude muss ein Denkmaleigentümer aber nicht nur die Verkehrsicherungspflicht beachten, sondern auch die Erhaltungspflicht gemäß § 7 DSchG NRW.  Dieser Paragraf des DSchG begründet mehr als nur eine Verkehrssicherungspflicht. Darin ist ausdrücklich jedem Eigentümer (oder Treuhänder) eines Baudenkmals als Pflicht aufgegeben, die dauerhafte Erhaltung der denkmalwerten Substanz zu gewährleisten. Auch das noch bis zur Novelle gültige alte Denkmalrecht enthielt eine derartige Pflicht.  Der Kämmerer ist oberster Chef der Immobilienverwaltung, ihm obliegen auch die Pflichten des Denkmalschutzes. In dieser Rolle ist er den ihm gesetzlich aufgegebenen Amtspflichten bisher nicht nachgekommen. In offensichtlicher Ignoranz der Rechtslage  wurde vorgetragen, dass eine Erhaltung der VHS gegenüber der Errichtung von Schulen, Kindergärten oder Schwimmbädern hintenan zu stehen habe, es wurden keine Mittel zur Sicherung des Denkmals bereitgestellt. Eine Erhaltungspflicht ist nicht von vorneherein gleichzusetzen mit einer Sanierungs- oder Modernisierungspflicht, sondern bedeutet zunächst die Abwehr von Schäden. Eingeschränkt wird diese Pflicht auf den Rahmen des Zumutbaren. Die Frage, ob die Erhaltung des Denkmals der Kommune Mülheim zumutbar ist, wird  aber nicht dadurch beantwortet, dass man die Erwachsenenbildung an anderer Stelle unter erheblich reduziertem Volumen kostengünstiger unterbringen kann, wie es das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgutachten beschreibt. Als das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wurde, war es in Betrieb. Die darauffolgenden Entscheidungen waren insofern fehlerhaft, dass die Erhaltungspflicht gemäß § 7 DschG nicht in die weiteren Überlegungen einbezogen wurden.

 

       3. Ist das Wirtschaftlichkeitsgutachten ein Beleg für die Abgängigkeit des VHS Gebäudes?

 

Die Gutachter PSPC empfiehlt zwar die Anmietung des Gebäudes an der Aktienstrasse, das ist aber kein Beleg dafür, dass eine Sanierung der VHS unsinnig  wäre, im Gegenteil. Wir brauchen nur ein Blick in die Gutachten zu werfen:  Auf Seite 27 des „Endberichts“ ist zunächst zu lesen, dass zum Begutachtungszeitpunkt „eine Sanierung des bestehenden Gebäudes unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte von Tragwerk, Bauschadstoffen, Denkmalschutz sowie dem Brandschutz darstellbar ist“. Der zuvor immer wieder angeführte Teuerungsgrund durch den Denkmalschutz wird dort auch als untergeordnet bezeichnet. Sanierungsmehrkosten werden auf weniger als 5% der Baukosten eingestuft. An anderer Stelle (Technischer Bericht Seite 34 ) wird vor dem Hintergrund einer 40-jährigen Nutzung auch von einem guten bis sehr guten Zustand der Tragkonstruktion gesprochen. Auch die Fenster seien reparabel. Das Bauwerk ist aus dieser Sicht im Jahr 2019 keineswegs baufällig.

 

 In der vergleichenden Gegenüberstellung der Bau- und Baunebenkosten wird zunächst ausgeführt, dass die Realisierung einer Neubaulösung günstiger darstellbar ist als eine entsprechende Sanierung des Bestandsgebäude, dann aber eingeschränkt: Dies begründet sich nicht allein in Umfang und Tiefe der vorzunehmenden Sanierungen, sondern im Wesentlichen am größeren Flächenvolumen des zu sanierenden Bestandes. Die Gutachter kommen allerdings zum Schluß: Hier spiegelt sich der größere Aufwand an Erschließungsflächen wider, der bei der Errichtung der Bestandsbebauung herangezogen wurde.(Endbericht, Seite 29) Diese Schlussfolgerung  ist aber anhand der Daten nicht nachvollziehbar.

 

Eine Überprüfung wäre möglich, wenn z.B.  das Verhältnis von Nutzflächen zur Verkehrsflächen vergleichbar dargestellt  worden wäre. Auch das Verhältnis von Nutzflächen zur  Bruttogeschossfläche könnte einen Aufschluss geben.  Derartige Untersuchungen  bleibt das Gutachten schuldig.

Das Gutachten gibt nur indirekte Zahlen an: Während man bei einer Nettoraumfläche an der Bergstrasse von 5752 qm ausgeht, sind die zum Vergleich herangezogenen Nettoraumflächen der Neubauten erheblich kleiner und liegen zwischen 4014 und 3634 qm. Noch deutlicher wird der Unterschied in der Darstellung der sog Mietfläche. Da wird im Bestandsgebäude  von (fiktiven) 5300 qm gesprochen, bei den Neubauten von lediglich 3565 bzw 3300 qm. Die sog Programmfläche wird sogar nur auf 2450 qm reduziert. Die Mietfläche an der Aktienstrasse liegt nach den veröffentlichten Zahlen bei 3300 qm. Die Flächengröße der Kursräume an der Aktienstrasse wird schließlich mit 1750 qm  angegeben.

 

Die von der Stadt selbst als Zielgrößen vorgegebenen Kennwerte untermauern diese beabsichtigten Größenunterschiede: „ Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 7 12.2017 die Verwaltung beauftragt, …den langfristigen Betrieb….mit einem Raumkonzept von rund 3000 Quadratmeter… zu prüfen.(Angabe auf der städt.  Internetseite)  An gleicher Stelle wird das vorhandene Raumangebot am bisherigen Standort mit rd. 6000 qm angegeben.

 

Weiteren Aufschluss gibt die Festschrift zur Eröffnung der VHS aus dem Jahre 1979. Dort sind die Flächen der alten VHS weiter aufgeschlüsselt: Demnach waren 4800 qm Nutzfläche für die Funktionsräume, rd. 700 qm für Nebenräume und Technik, 700 qm Terrassenflächen und 650 qm Verkehrsflächen ausgewiesen. Eine Nettogrundfläche incl. Terrassen von 6850 qm beinhaltet demnach etwas weniger als 10% Verkehrsflächenanteil . Dies lässt sich auch in den Plänen nachvollziehen. 10% Verkehrsfläche in einem öffentlichen Gebäude ist keineswegs unverhältnismäßig.

 

Was bedeutet das? Das Wirtschaftlichkeitsgutachten zeigt auf, dass die Kosten für eine erheblich abgespeckte VHS (z.B. auf rd. 60% reduzierte Mietfläche) nicht, wie angemerkt , aufgrund des hohen Verkehrsflächenanteils entstanden ist, sondern hauptsächlich durch die Reduzierung der Nutzflächen (Kursräume, Veranstaltungsflächen und Funktionsräume)durch ein deutlich abgespecktes Raumprogramm.

 

Auf den Punkt gebracht: Das Gutachten belegt lediglich, dass ein weitgehend reduzierter VHS Betrieb billiger in erheblich kleineren Räumlichkeiten untergebracht werden kann. Für diese Binsenweisheit benötigt man allerdings kein Gutachten. Das Ergebnis verdeutlicht insbesondere den erheblichen Rückbau des Mülheimer Leistungsangebots in der Erwachsenenbildung .

 

Die Untersuchung belegt keinesfalls, dass das Bestandsgebäude unbrauchbar oder abbruchreif ist, es gibt sogar zu erkennen, dass es sinnvoll sein kann,  das Gebäude an der Bergstrasse zu sanieren: Die Grafik auf Seite 30 des Endberichts zeigt eindeutig, dass bezogen auf den Quadratmeter Bruttogeschossfläche die Investitionskosten zum Zeitpunkt der Beurteilung bei der Sanierung des Gebäudes deutlich niedriger liegen als bei einer Neubaulösung. Sie gibt an, dass der diesbezügliche Kennwert des Baukostenindex für Neubauten der Erwachsenenbildung bei  1738 Euro pro qm Bruttogeschossfläche liegt, während die vergleichbaren Investitionskosten im Falle einer Sanierung der VHS nur bei 1387 Euro/qm zu erwarten wären (Stand 2019).

 

Das Urheberrecht verpflichtet überdies den Eigentümer bzw. Bauherren zur Beteiligung des Architekten als Urheber bei Baumaßnahmen an seinem Werk. Es entstand der Eindruck der Undurchschaubarkeit der mit dem Gebäude verfolgten Ziele und Absichten.

 

    

 


Verweigerungshaltung vs. Konstruktivität

Die Mülheimer Bürgerinnen und Bürger fragen sich, ob es noch irgendeine Neuigkeit über die Zukunft der VHS an der Bergstrasse zu berichten gibt. Die BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ stellt dazu fest:

 

Mittlerweile verweigert die überwiegende Mehrheit der im Stadtrat vertretenen Politiker wie auch die Verwaltung jede öffentliche Äußerung dazu - es sei denn, sie spielen sich die Bälle selber zu, wie letztlich in der Ratssitzung am 15. September 2022. Eine anlässlich dieser Sitzung gestellten Anfrage der SPD Fraktion  zu einer möglichen Nachnutzung des Gebäudes gab dem Kämmerer die Gelegenheit, - einerseits zu beteuern, man habe sich um Nutzer gekümmert, aber angesichts des  bestehenden Denkmalschutzes keine Interessenten gefunden, - und andererseits die Anwesenden in ihrem Glauben zu bestärken, jegliche Erhaltungs-bemühungen wären aussichtslos und zudem auch aus gebäudeenergetischen Aspekten abzulehnen.

Es kann aus dieser Sicht kein Zweifel darin bestehen, dass sich weiterhin alle Anstrengungen der Stadt darauf konzentrieren, Gründe zu finden,

-um den Bürgerentscheid aus dem Jahr 2019 auszuhebeln,

-das Bauwerk zu entwerten und

-sich irgendwie der Pflichten zu entledigen, die sich aus unserer demokratischen Gemeindeverfassung und aus gesetzlichen Vorgaben ergeben könnten.

 

Sollte eine Verständigung in der Sache daran scheitern, dass ein Umdenken als politisch abträgliches Eingeständnis der Schwäche eigener Argumentationsketten interpretiert wird? Es wäre bedauerlich, wenn persönliche Eitelkeiten oder Vorbehalte eine konstruktive Herangehensweise verhindern.  Durch Inflation und Zinserhöhungen verschärft sich die Finanzlage der öffentlichen Hand. Aber gerade in diesen Krisenzeiten ist Unbeweglichkeit ein schlechter Ratgeber.

 

Wenn die Bürger den Beteuerungen weiter Glauben schenken dürfen, dass der Bürgerentscheid respektiert werden soll, dann erwarten sie einen fairen und aufgeschlossenen Umgang auch bei sich wandelnden Rahmenbedingungen. Trotz gegenteiliger Ankündigungen aus der Politik ist davon nichts zu spüren.

 

Das Ausbleiben eines Sanierungsvorschlags des Architekten der VHS, Dietmar Teich, hat zum Beispiel die Verantwortlichen nicht etwa zu einer Klärung der Gründe veranlasst, sondern wurde als Vorwand genutzt, selbst untätig zu bleiben. Wir als BI wissen heute durch eigene Nachforschung, dass eine plötzliche und schwere Erkrankung Herrn Teich nicht mehr in die Lage versetzt hat, sich zu melden, geschweige denn, seine Absichten umzusetzen. Aber wäre es nicht ein Zeichen der Ernsthaftigkeit gewesen, wenn sich die Stadt auch mit Erfolg darum gekümmert hätte, eine Verbindung mit Herrn Teich zu suchen und nach seinem Verbleib zu fragen?

 

Wer etwas über den lokalen Tellerrand hinausschaut, der wird erkennen können, dass in Mülheim mit der Errichtung der VHS an der Bergstrasse ein architektonisch wie städtebaulich meisterhaft gestaltetes Baukunstwerk geschaffen wurde. Es zeigt nicht nur einprägsam die charakteristischen Merkmale der Architekturauffassung der Bauzeit. Es bietet zudem ein sehr qualitätvolles Raumangebot, das von Besuchern wie Beschäftigten gleichermaßen als Ort der Bildung und Begegnung geschätzt wurde, wie die damaligen hohen Nutzerzahlen zeigen.

 

Längst ist die Fachwelt auf die Bedeutung des Bauwerks aufmerksam geworden, wie z.B. das Baukunstarchiv NRW in Dortmund, der Verein Baukultur Nordrhein-Westfalen in Gelsenkirchen oder das Deutsche Architekturmuseum in Frankfurt. Seit 2017 steht das Gebäude unter Denkmalschutz; damit verpflichtet es die Stadt als öffentlicher Eigentümer des Gebäudes zur Erhaltung und pfleglichem Umgang mit der Bausubstanz. Daran sollten sich die Stadt vor allem auch deshalb halten, weil sie vom Gesetzgeber bestimmt wurde, die behördliche Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes zu bewirken. Verweigert sie sich dieser Aufgabe, nimmt nicht nur das Baudenkmal, sondern auch das Vertrauen in ein rechtskonformes Handeln der Behörde Schaden.

 

Worin sähe die Bürgerinitiative ein Weiterkommen auf dem Weg der Wiederbelebung der VHS? Wichtig wäre dringend ein Stopp des weiteren Verfalls durch den Leerstand und Beseitigung von Vandalismusschäden. Das gelingt nur, wenn sich die Grundhaltung der Verwaltung für die zeitgemäßen Möglichkeiten des nachhaltigen und behutsameren Bauens im Bestand öffnet.

 

Beispielsweise steckt in dem Bau jede Menge „grauer Energie“, die es zu bewahren gilt. In Verbindung mit der Internationalen Gartenbauausstellung im Jahre 2027 könnte das Gebäude zudem durch seine Lage im MüGa-Gelände belebende Nutzungs-Impulse erfahren. Leider beherrscht immer noch rein finanzökonomisch ausgerichtetes „Neu gegen Alt“-Denken die Köpfe, wie es sich in dem sog. Wirtschaftlichkeitsgutachten zur VHS aus dem Jahre 2019 darstellt. Solche Berechnungen erweisen sich immer wieder als spekulativ und schnell überholt.  So wurde weder die Verschuldung der Stadt Mülheim gestoppt, noch eine Strategie für eine dringend erforderliche umwelt-schützende Stadtentwicklung ermöglicht.

 

Herunterwirtschaften bis zum Abriss von reparablen Gebäuden sollte keine Option mehr sein. Allerdings erfordert es tatsächlich, sich mit einem Mindestansatz für die Sicherstellung eines Erhaltungsaufwands für die VHS im städtischen Haushalt zu befassen. Vernünftig abgewogen und schrittweise umgesetzt, wird es kein anderes Bauvorhaben der Stadt gefährden.

 

Was können Bürgerinnen und Bürger dafür tun, um endlich mit ihrer Entscheidung für den Erhalt der VHS ernst genommen zu werden? Auf Beteiligung bestehen! Als gutes Zeichen sehen wir in dem immer noch großen Interesse einer wachen Bürgerschaft am Erhalt und der Wiederbelebung der VHS an der Bergstrasse. Es gibt viele gute Gründe, sich weiterhin für das Bauwerk zu engagieren. Die Reaktion der politischen Parteien in Form der Ausgrenzung, gefördert durch eine zunehmend überforderte Stadtverwaltung, führt hingegen zur weiteren Spaltung der Bürgerschaft und dem Verlust der Glaubwürdigkeit der gewählten Volksvertreter. Glaubwürdigkeit zu erzeugen bedeutet nämlich nicht, sich durchzusetzen, sondern gemeinsame Lösungen zu finden. Die Bürgerinitiative ist weiter auf dem Weg, dem Bürgerentscheid zu ihrem Recht zu verhelfen und der VHS in der MüGa eine Zukunft zu geben.

 

MH 11.11.2022

 

Für die Bürgerinitiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“

 

Erich Bocklenberg

 


Entwicklung der Erwachsenenbildung in Mülheim (Ergebnis des Workshop vom 5. August 2020)

Erkenntnisse aus unserem Workshop

 

Wir wollten es wissen:  Wie kann unser Bürgerentscheid vom Oktober letzten Jahres endlich aktiv umgesetzt werden? Dazu schien es uns wichtig, auch die inhaltliche Gestaltung der Weiterbildung in unserer Stadt zu betrachten und dann zu überlegen, welche Impulse dazu von der Initiative kommen können. In der Folge einige Erkenntnisse aus unserem Workshop vom 5. August in der Alten Dreherei.

 

 

 

Der Stellenwert von Weiterbildung oder „kenne deine Wurzeln“

 

Im Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) ist der Betrieb einer Volkshochschule als eine Pflichtaufgabe definiert Link 1. Es besteht grundsätzlich "ein Recht auf Weiterbildung". Die Angebote ("Grundversorgung") sind bedarfsdeckend zu gestalten und dabei die "Vertiefung und Ergänzung vorhandener Qualifikationen als auch (der) Erwerb von neuen Kenntnissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen" zu berücksichtigen. Weiterbildung soll ausdrücklich 1. "Entfaltung der Persönlichkeit fördern", 2. "die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken" und 3. "die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen". Soweit der Stand von 2005. Seit einigen Jahren gibt es eine Diskussion zu einer Novellierung des WbG mit einem detaillierten Eckpunktepapier von 2019 Link 2.

 

Beim Vergleich zu den öffentlichen Aufwendungen für Weiterbildung mit anderen Bildungsbereichen zeigt sich eine auffällige Diskrepanz und damit auch Geringschätzung. So wurden die Ausgaben von 1995 bis 2015 um 43% reduziert, während Schulen mit 41%, die Berufsausbildung mit 62%, Hochschulen mit 77% und Kindergärten mit 113 % (U3) bzw. 272 % (Ü3) mehr Mitteln bedacht wurden.  Insgesamt werden für Weiterbildung ca. 27 Mrd. ausgegeben, davon jedoch nur 6,3 Mrd. öffentlich finanziert. Eine groß angelegte Bertelsmannstudie vom letzten Jahr spricht in diesem Zusammenhang von dem "Stiefkind der Bildungspolitik" und davon, dass Geringqualifizierte und Arme kaum profitieren Link 3.  Müßig zu erwähnen, dass sich unsere Stadt auch hier noch bundesweit im unteren Spektrum bewegt?

 

 

 

Es waren mal bessere Zeiten oder „die Erfindung des Rades“

 

Beschränken wir uns auf die Mülheimer Situation, stellen wir fest, dass der Betrieb der VHS bis 1989 mit einem Mix aus Pflicht- und freiwilligen Leistungen zu 100% gedeckt war. Nach der Umwandlung in einen Eigenbetrieb gelang es dem VHS-Team trotz erheblicher Leistungsreduzierungen um ca. 40% Erträge zu erwirtschaften. Auch im Vergleich zu privaten Bildungsträgern erwies sich die VHS für die Kurs-Teilnehmenden bzw. zahlenden Nutzer wie die Arbeitsagentur als klar günstiger. Die Beschäftigten bei ALDI, Mannesmann und auch bei der Stadtverwaltung konnten davon in passgenauen Kursen profitieren. Tatsächlich erwuchsen aus den Erträgen noch gebührenfreie Angebote, wie z.B. Kulturveranstaltungen, Diskussionsbeiträge zur politischen Erwachsenenbildung und weitere längerfristige Projekte. Kurse zum Erlangen von Bildungsabschlüssen (2. Bildungsweg) und Alphabetisierung etablierten sich als feste Größen.

 

Wichtig erscheinen uns auch die Selbsthilfeansätze aus dem VHS-Betrieb heraus: So wurden in diesem Rahmen die Dachbegrünung vorangetrieben und auch praktische Ansätze der Betonsanierung initiiert. Nicht zuletzt erhielt die VHS in der MüGa auch das Gütesiegel "1. Ökoprofithaus in Mülheim".

 

An diesem, von überregionaler Seite beachteten und wertgeschätztem, hohen Standard des Mülheimer Weiterbildungs-Weges änderte sich zunächst auch nichts nach der Wiedereingliederung in den städtischen Kulturbetrieb. Durch (eigentlich selbstverständlich) offene Personalentscheidungen konnte ein von politischen Tagesbefindlichkeiten unabhängiges Team kontinuierlich diese VHS prägen.

 

Die Wertschätzung, die das Gebäude mit seinen Subkommunikationsebenen von den Nutzer:Innen und Besucher:Innen erfuhr, war für Außenstehende vielleicht erstaunlich, ließ sich aber mit der Formel und Handlungsprämisse vom ersten VHS-Direktor Norbert F.B. Gregor erklären: "Umfeld  bestimmt Verhalten".  So blieb auch der qualitativ hochwertige Teppichboden im Forum und in den Treppenbereichen lange Zeit ein Wohlfühlmerkmal.  Überhaupt zeigte sich, dass die planerische Grundüberlegung, ein Begegnungszentrum für erwachsene Bildungshungrige zu schaffen, in diesem Fall voll aufging. Der Auslastungsgrad der Räume lag während der Kurszeiten, also von 8:00 bis 21:30 Uhr, bei beachtlichen 80%. Dies ist eine Marke, die andere öffentliche Gebäude bei weitem nicht erreichen.

 

 

 

Mutwillige Zerstörungen

 

Der vielen jüngeren Bürger:innen bekannte (Spät-) Zustand der VHS in der MüGa (ab etwa 2010) spiegelt nicht mehr die vorangegangene Phase wieder. Personelle Entwicklungen (Rekrutierung von HPMs aus der städtischen Verwaltung) gingen Hand in Hand mit inhaltlichen Veränderungen und führten zu Mittelstreichungen und Auslagerungen von VHS-originären Angeboten. Eine Überleitung in die Zuständigkeit des Schulausschusses erfolgte auf persönlichem Betreiben des damaligen "Super(Sozial)Dezernenten".  Trotz bekannter Brandschutzauflagen (2012) und Handlungskonzepte wurde nicht mehr in die renommierte VHS investiert. Der Eingang zur MüGa wurde versperrt, größere Veranstaltungen waren nicht mehr zulässig. Parallel zu den ständigen Verlagerungsdiskussionen wurde das Gebäude (Renovierungsetatansatz nicht eingesetzt), die Zugänglichkeit (Sicherheitsbedenken) und die Mitbestimmungsoptionen über Kurssprecher und Förderverein ins Abseits gedrängt. Eine offene Debatte mit den betroffenen Kräften wurde nie geführt.

 

 

 

Trauriger Bildungsnotstand vs. glückliche Dummheit

 

Die real existierende Not-VHS an der Aktienstraße kann die durch die Schließung 2017 entstandenen Verluste in der mölmschen Bildungslandschaft nicht kaschieren. Bis dahin lag die Auslastung bei beachtlichen 86% und mindestens 10-mal im Jahr fanden Bürgertreffs in Form von Konzerten und anderen Veranstaltungen statt. Die Zahl der Kursstunden und Teilnehmenden hat sich seit dem erzwungenen Exodus schon vor der Pandemie tendenziell halbiert, die hauptamtliche Personalstärke bleibt jedoch gleich.  Das Gebäude wirkt abweisend und verhindert Begegnungen der Teilnehmenden. Die Leitung benimmt sich dazu passend steif, uninspiriert und kontrollierend. Kreativkurse müssen mangels Möglichkeiten entfallen. Andere Angebote werden ausgelagert. Hochwertige Optionen (Cambridge Zertifikate) werden nicht mehr angeboten, Pflichtaufgaben wie die Berufliche Bildung werden nicht selbstbewusst und weitsichtig betrieben. Eine tragende Säule unseres kommunalen Bildungssystems wurde mutwillig angesägt und bröckelt weiter. Behindertengerechte Zugänge sind in dem Gebäude an der Aktienstraße genauso erschreckend schlecht durchdacht wie der Brandschutz mit Fluchtwegen. Den größten Versammlungsraum am Ende eines 100 Meter langen Gangs "Saal" zu nennen, ist ein Zeichen von verzwergtem Denken. Lebenslanges Lernen wird so zur lebenslangen Strafe und das Programmmotto seit 2018 "Bildung macht glücklich" trifft unter diesen Gegebenheiten sicher nicht zu.

 

 

 

Vergangenheit = Zukunft?

 

Der Blick in die jüngere Mülheimer VHS-Geschichte hilft ja vielleicht, ein paar neue Überlegungen in die verfahrene Diskussionslandschaft zu pflanzen.

 

Aufgrund des durch den Bürgerentscheid erzeugten Drucks wurde auch die Initiative von der Verwaltung zur Beteiligung an einem AK Zukunftskonzept der VHS eingeladen. Ein Setting, in dem die „Raumfrage“ ausdrücklich ausgeklammert wird. Ein Verfahren, welches schon seit Jahren überfällig war. Die erste Sitzung im Juni war eher behäbig und wenig ambitioniert. Ideen und Anregungen aus anderen Städten im Umkreis, in denen die VHS einen zentralen Bestandteil des kommunalen Bildungsangebotes markiert, gab es nicht. Knowhow aus den Arbeitsbereichen Erwachsenenbildung/Weiterbildung diverser Universitäten wurde nicht angefragt.

 

In Vorbereitung des AK erarbeiteten wir eine reichhaltige Liste in den Sparten Digitalisierung / Werkstatt – kreative und handwerkliche Inhalte / Bildung und Begegnung / Beteiligungsformate / Berufliche Bildung. Es ging uns darum, mit welchen Ideen und Anregungen wir eine zukunftsoffene VHS vorantreiben können und was akut vermisst wird. Hier ein paar Zwischenergebnisse:

 

ü  digitale Unterrichtsformate als Ergänzung, nicht als Ersatz des Präsenzunterrichtes

 

ü  IT-Kurse: Schulung Homeoffice / Soziale Netzwerke / Medienkompetenz / Fake News

 

ü  Handwerk: Kochen, Fahrradtechnik, Haustechnik, Garten, Elektronik, Kunsthandwerk, Angebote exklusiv für Frauen

 

ü  Selbsthilfe: Gestaltung des Gebäudes und der Umgebung: Räume, Dachflächen, MüGa, Stadtprojekte

 

ü  Werkräume für Nähen, Töpfern (Brennofen), Malen, Skulpturen, Musizieren

 

ü  Themenwochen und Schwerpunktsemester

 

ü  Synergien mit kommunal finanzierten Initiativen wie Dezentrale, Klimaini, CBE etc.

 

ü  Austausch mit Kunstschaffenden (Literatur, Musik, Theater etc.)

 

ü  freies WLAN in und um das gesamte Gebäude

 

ü  Mitbestimmungsgremien: Kurssprechende incl. Gremium

 

ü  Neu-Gründung Förderverein

 

ü  Präsenz in sozialen Medien (dort auch Meinungen, Austausch möglich)

 

ü  Kooperationen mit Unis, Arbeits- und Sozialagentur, Handwerk und Gewerkschaft

 

Das Organisieren und Gewährleisten von Weiterbildung wird eine zentrale Herausforderung für die kommende Zeit des Umbruchs sein. Investitionen in die Bildung und Sozialkompetenzen der Stadtgesellschaft sind niemals verloren. Schließungen großer Betriebe, Umstrukturierungen in ganzen Branchen stehen an. Die davon Betroffenen suchen Wege zu neuen beruflichen, existentiellen Perspektiven. Geflüchtete bemühen sich um ein Verständnis unserer Arbeits- und Lebensweisen. Digitales muss an das Analoge andocken. Die Prämissen der Weiterbildung (s. o.) sind aktueller denn je. Warum kann sich daraus nicht eine Kulturlandschaft entwickeln? Mit einem großen, nicht zweckgebundenen Forum mitten im Denkmal. Mit einer Anbindung an die MüGa, die Möglichkeiten der HRW und an die engagierten Bürgerbewegungen in unserer Stadt.

 

Nicht alles kann perfekt gewesen sein, sonst wäre das entstandene Weiterbildungs-Desaster nicht zu erklären. Druck von Verwaltung und politischen Strippenziehern sowie das Desinteresse der Öffentlichkeit waren zu groß, um die mit allen Mittel herbeigeführte Schließung aus weiterhin dubiosen Gründen zu verhindern. So müssen wir erst begreifen, was wir mit diesem Baudenkmal verloren haben. Zwar ist die Luft aus dem Reifen, aber er existiert und statt ihn neu zu erfinden, müssen wir ihn nur aufpumpen.

 

 

 

Links/Verweise

 

1.       https://www.politische-bildung.nrw.de/fileadmin/imperia/md/content/gesetze/2.pdf

 

2.       https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/MKW_NRW_Weiterbildung_Eckpunkte_Novellierung_Weiterbildungsgesetz.pdf

 

3.       https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2019/maerz/weiterbildung-finanzielles-stiefkind-der-bildungspolitik/

 


Rede von Paul Raasch auf der Demo am 6. Juni 2020

Liebe Freunde der Volkshochschule,

 

verehrte  Vertreter der Medien,

 

liebe Ordnungshüter,

 

dieses Gebäude -  vor dem wir hier stehen - wurde auf Antrag von Mülheimer Bürgern unter Denkmalschutz gestellt, weil es außerordentliche -  ja einzigartige architektonische Merkmale aufweist. Es ist  in hervorragendster Weise für die Belange der Erwachsenenbildung und als Haus der Kultur und Kommunikation für unsere Stadt geeignet. 

 

Leider stehen wir hier jedoch vor einem mutwillig stillgelegten Denkmal.

 

Wegen angeblicher Lebensgefahr darf seit Herbst  2017 niemand mehr das Haus betreten.

 

Deshalb sind wir heute hier und klagen an:

 

Denn:  Seit Jahren versucht eine gewisse Gruppe in unserem Rathaus, -- leider eine überaus einflussreiche Gruppe, - jeder Interessierte kennt sie --  der Mülheimer Bevölkerung dieses Haus zu entreißen und das Grundstück, das zum Besten gehört, was diese Stadt noch in ihrem Besitz hat - finanzstarken Immobilieninvestoren zur Steigerung ihrer Profite anzudienen.

 

Zur Begründung für die überfallartige Räumung des Gebäudes wurde damals - man höre und staune - eine angebliche Lebensgefahr für die Besucher dieses Hauses herbeikonstruiert.

 

Jeder, der das Haus kennt, weiß, dass dies nur ein Vorwand für die geplante und endgültige Schließung war. 

 

Was man damals behauptet hat - die angebliche Lebensgefahr -  trifft nun aber durch die aktuellen Gesundheitsgefahren für das inzwischen teuer angemietete Provisorium an der Aktienstraße in ganz anderer Weise wirklich zu.

 

In schwer zu belüftenden Räumen und schmalen Treppenhäusern, in engen Fluren, in denen zwei Menschen kaum nebeneinander her laufen können, können Abstandsgebote, wie sie nun in Pandemiezeiten nötig sind, überhaupt nicht eingehalten werden. In dieser viel zu engen  Industriebaracke besteht eine erhebliche Ansteckungsgefahr.

 

Aber auch schon vor der Pandemie waren  - an der Aktienstraße - Fluchtwege in Notsituationen viel zu eng und konnten in diesem ungeeigneten Ersatzgebäude für jeden Besucher tatsächlich zur tödlichen Gefahr werden.

 

Man muss sich fragen, wie dieser Industriebau mit 100 Meter langen Fluren - die kaum mehr als einen Meter breit sind, jemals zu einer brandschutztechnischen Zulassung kommen konnte.

 

Jeder, der die beiden Häuser kennt, -  hier die echte Heinrich-Thöne-Volkshochschule und dort das Behelfsgebäude -   wird erkennen,  dass die kostspielige Anmietung des Notgebäudes an der Aktienstraße eine Fehlinvestition von erschreckendem Ausmaß war und ist.

 

Erwachsenenbildung wird in Mülheim durch den völlig unnötigen Umzug in ein Provisorium, dass nicht einmal als Übergangslösung wirklich geeignet ist, erheblich verteuert. 

 

Nur hier an der Bergstraße ist gerade das, was jetzt regelmäßig beschworen wird, nämlich Abstand zu halten, überhaupt  möglich.

 

 

 

Dieses Gebäude hier verfügt im Gegensatz zum angemieteten Provisorium über genau die Art von räumlicher Großzügigkeit, die für die Erwachsenenbildung grundsätzlich angemessen und besonders jetzt in Coronazeiten notwendig ist.

 

Jeder, der die Bergstraße noch besuchen konnte, weiß und kann es hier sehen, dass nahezu alle Räume großzügige Fenster nach außen haben und sich vor den Fenstern, die in Notfällen leicht als Notausstiege zu benutzen  wären, begrünte Flachdächer als Rettungszonen befinden.

 

Flure und Treppenhäuser sind großzügig angelegt. Drei ausreichend breite Ein-und Ausgänge lassen Abstände zwischen Besuchern zu. Im Gefahrenfall  wäre dieses Gebäude leicht  zu evakuieren.

 

Daß eine Sanierung dieses Gebäudes - mit dem Ziel, die aktuellen Brandschutzbestimmungen zu erfüllen - die Mülheimer vor der massiven Steuerverschwendung durch die Anmietung des Provisoriums an der Aktienstraße bewahrt hätte, kann nicht oft genug betont werden.

 

Es muss aber auch die Frage gestellt werden, wessen Interessen hier eigentlich bedient werden sollten!? Es sind nämlich gerade nicht die Interessen der Bürger unserer Stadt!

 

Wie konnten die politisch Verantwortlichen des Rates von Kämmerer und Verwaltung so fehlgeleitet werden und die Interessen ihrer Bürger derart ignorieren?

Der Kämmerer unserer Stadt, der sich gerne in der Öffentlichkeit als sparsamer Haushälter präsentiert, erweist sich in seiner anmaßenden Art   in Wahrheit     als der größte Verschwender von Steuergeldern.

 

Die Fehlentscheidungen und die Untätigkeit von Rat und Verwaltung  führen  im Ergebnis dazu, dass Dozenten arbeitslos geworden sind und nun unnötig lange Zeit arbeitslos bleiben werden. Die Erwachsenenbildung  in Mülheim wird für lange Zeit verkümmern und für eine Volkshochschule, die sich der städtischen Kultur und Weiterbildung verpflichtet fühlt,  wird auf absehbare Zeit kaum eine Perspektive bestehen, wenn Rat und Verwaltung so weiter die Interessen ihrer Bürger und den eindeutigen Bürgerentscheid ignorieren.

 

Dieser untragbare Zustand muss beendet werden!

 

Noch ist dieses Gebäude hier an der Bergstraße nicht verfallen, aber die Zeit drängt!

 

Noch immer kann sich Vernunft durchsetzen und das fatale Agieren von Rat und Verwaltung beenden.

 

Noch gilt das Angebot des Erbauers der VHS, des Architekten Teich, eine realistische Kostenschätzung für die Brandschutzsanierung vorzunehmen! Dieses Angebot muss endlich angenommen werden! Aber - und das ist die unglaubliche Mülheimer Realität - man hat diesen Mann, der sich um unsere Stadt bemüht,  -  bisher    noch nicht einmal in sein Gebäude hineingelassen!

 

Deshalb fordern wir:

 

Demokratische Grundsätze und Bürgerbeteiligung müssen auch in Mülheim wieder gelten!

 

Der Bürgerentscheid ist gültig und muss - besonders unter den jetzigen Umständen

 

- sofort  umgesetzt werden!

 

Wir - die Bürgerinitiative - richten uns deshalb an die Bürgermeister-Kandidatinnen und Kandidaten der anstehenden Wahlen.  Beziehen Sie Stellung zu den Fragen der Zukunft der VHS hier in der Müga!

 

Wer in Mülheim zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin gewählt werden will,  muss den entstandenen Schaden begrenzen und die Wiedereröffnung der VHS hier an der Bergstraße zur Chefsache machen!

 

Wir - das darf ich hier schon ankündigen - wir werden uns in diesen Wahlkampf jedenfalls einmischen !

 

 

 


Probleme in der Ersatz-VHS auf der Aktienstraße

9. März 2020: Die Ersatzräume auf der Aktienstraße sind nicht nur unattraktiv, sondern es gibt auch erhebliche Zweifel an der Sicherheit. Zwar erfüllen die Gänge die Vorschrift mit einer Breite von 1,23 m (vorgeschriebene Mindestbreite: 1,20 m) so gerade noch, aber praktisch kommt es schon im "Normalbetrieb" zu Schwierigkeiten, wenn z.B. Rollstuhlfahrer hier unterwegs sind. Rollstühle können hier nicht wenden, schon gar nicht darf noch ein Rollstuhlfahrer entgegenkommen. Andere Personen haben Schwierigkeiten, am Rollstuhl vorbeizukommen. Die Zufahrt zum großen Versammlungsraum ist nur mit Hilfe eines Treppenlifts möglich, der nur mit einem Schlüssel durch das Personal in Gang gesetzt werden kann.

Der vorgeschriebene zweite Fluchtweg aus dem Versammlungsraum führt über eine Treppe auf die Sandstraße, Rollstuhlfahrer können diese nicht benutzen. Der fast 100 m lange Gang im neu hinzugekommenen Teil mit dem Versammlungsraum am Ende hat nur jeweils einen Ausgang am Anfang und in der Mitte. Wenn der Treppenlift einen Rollstuhl transportiert, ist für die Dauer dieses Vorgangs die Treppe blockiert.

(Bilder zur größeren Ansicht mit Bildunterschrift bitte anklicken)


Die Ratssitzung vom 5. Dezember 2019

5. Dezember: Schon vor der Ratssitzung war klar, dass es keine konstruktive und sachliche Diskussion werden würde, der Show-Down war geplant und mit dem Gespräch vom Donnerstag vorher angekündigt. Dort hatten Vertreter aller Ratsfraktionen (außer MBI und WIR aus Mülheim) im Verein mit Kämmerer Mendack unter heftigen Anfeindungen gegen MBI-Fraktionsvorsitzenden Lothar Reinhard erklärt, dass es zu der Komplettsanierung für 22.5 Mio. keine Alternative gäbe und dass dem Architekten Herrn Teich auf keinen Fall Zugang zum Gebäude gewährt würde. Vor dem Ratssaal demonstrierten Schüler der GS Saarn, dem Elternbeiratsvorsitzenden Herr Boesken wurde ein Rederecht eingeräumt. 

Die "Argumentation" war einfach gestrickt: die VHS-Sanierung verdrängt alle anderen Investitionen, wer für den Bürgerentscheid gekämpft hat ist an allem schuld. Trotzdem wurde dies 2 1/2 Stunden lang unter heftigsten, auch persönlichen Angriffen immer wieder vorgetragen. Die Wahlentscheidung von 18 000 Bürgern wurde als Votum einer "Minderheit", die entweder von egoistischen Interessen geleitet oder von den bösen Initiatoren fehlgeleitet wurde, diffamiert. 

Dabei war die Ratsvorlage der Verwaltung von vornherein nicht darauf angelegt, eine Lösung zu präsentieren, sondern nur, um demonstrieren zu können: der Bürgerentscheid kann nur unter untragbaren Härten für Schüler und Lehrer und andere "Verdrängte" umgesetzt werden. Nun, hieß es, sollten dafür auch die Ratsmitglieder, die den Bürgerentscheid unterstützt hatten, "die Verantwortung übernehmen". Deshalb, erklärte eine Fraktion nach der anderen, werde man sich bei der Abstimmung enthalten. 

Nur konnten natürlich Unterstützer des Bürgerentscheids dieser Vorlage nicht zustimmen, denn das wäre dann tatsächlich verantwortungslos gewesen. Die Argumente gegen die Komplettsanierung waren wochenlang vorher öffentlich immer wieder vorgetragen worden. 

Dass der Gegenantrag "Erstellung eines Wiederherstellungskonzepts für die Volkshochschule in der MüGa unter Mitwirkung des Architekten, Herrn Teich" dann bei nur 4 Ja-Stimmen der Antragsteller und 1 Enthaltung abgelehnt wurde, war nach alledem auch nicht mehr anders zu erwarten. 

Nun freuen sich die Bürger(-entscheids)gegner daran, wie clever sie waren, wie sie es den Unterstützern des Bürgerentscheids gezeigt haben, ohne auch nur ansatzweise zu begreifen, was sie da anrichten.