Jetzt unsere Online-Petion auf "openPetition" unterschreiben und verbreiten:
https://www.openpetition.de/petition/online/vhs-in-der-muega-endlich-wieder-instandsetzen-buergerentscheid-und-denkmalschutz-respektieren
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Weitere aktuelle Informationen und Meinungen einschließlich unserer Termine findet ihr auf unserem Facebook-Auftritt:
https://www.facebook.com/RettetdieVHS/
An die engagierten Menschen unserer - eigentlich - schönen Stadt:
Seit dem Petitionsstart ...
* Haben wir viel Zuspruch der Mülheimer Bürgerinnen und Bürger an unserem Stand auf dem Adventsmarkt erhalten.
* Der DGB hat unser Anliegen zum ersten Mal offen positiv unterstützt.
* Unser Landtagsabgeordneter hat kritische Fragen zum Vorgehen der Stadt gestellt.
* Ein Ratsmitglied aus der SPD teilt unsere Petition.
* Und auch eine Partei der Ratskoalition signalisiert eine konstruktive Haltung.
* Und es gibt Gespräche zur Vernetzung verschiedener Initiativen in Mülheim zwecks nachhaltiger BürgerInnenbeteiligung.
Immerhin!
Und weil wir uns im Blick auf das kommende Frühjahr noch weiteren Zulauf für unsere Petition, einschließlich vieler toller Kommentare, erhoffen, haben wir das Abschlussdatum auf den 1.05.23 verschoben.
Unsere Argumente zu (immer noch) vorherrschenden Ansichten in Rat und Verwaltung:
Hat die Bürgerinitiative gelogen, weil sie falsche Zahlen in Umlauf gebracht hat?
2 Die Stadtverwaltung Mülheim hat lange Zeit durch unterschiedliche Kostenangaben bezüglich der erforderlichen Aufwendungen an der VHS für eine erhebliche Verwirrung gesorgt. So waren z.B. manchmal von Baukosten um 6 Millionen Euro, aber auch von 16 Millionen die Rede, auch andere Beträge wurden in Ausschusssitzungen genannt und wieder dementiert. Medienberichte belegen das. Der Bürgerinitiative bei diesen verworrenen Verlautbarungen irgendwelche Lügen zu unterstellen, verdreht den Sachverhalt.
Bereitgestellt wurden laut Stadtverwaltung (zunächst bis 2015 ) 2,4 Mio Euro für die erforderliche Beseitigung von Brandschutzmängeln. Im Jahr 2017, nach erfolgter Eintragung der VHS in die Denkmalliste, wurde mit der Sanierung begonnen, die im Herbst jedoch überraschend eingestellt wurde. Eine Forderung der BI war, diese Mittel einzusetzen, um die Brandschutzmaßnahmen zu vollenden. Da die Stadt offenbar sich selber nicht über die zu erwartenden Sanierungskosten klar war, kündigte sie Ende 2017 umfangreiche neue Kostenermittlungen und gutachterliche Untersuchungen an.
Jahrelang hat daraufhin die Stadtverwaltung versucht - zum Teil mit Unterstützung aus der Politik durch abwertende Bemerkungen über den Architekten - zu verhindern, dass der Urheber des Gebäudes, der Architekt Dietmar Teich, auf eigene Kosten einen eigenen Vorschlag zur Beseitigung der Brandschutzmängel erstellen kann. Bis ins Jahr 2021 wurde dem Architekten verwehrt, das Gebäude zu besichtigen. Die Unsachlichkeit der Stadtverwaltung gipfelt in der veröffentlichten Bemerkung: Es käme kein privater Immobilienbesitzer auf den Gedanken, bei auftretenden Mängeln denjenigen zu beauftragen, der bereits die Planung des Bestandsgebäudes durchgeführt hat. Diese Behauptung lässt sich nicht nur leicht widerlegen, sondern insinuiert ein diskreditierendes Mißtrauen gegenüber dem Architekten. Das Urheberrecht verpflichtet überdies den Eigentümer bzw. Bauherren zur Beteiligung des Architekten als Urheber bei Baumaßnahmen an seinem Werk. Es entstand der Eindruck der Undurchschaubarkeit der mit dem Gebäude verfolgten Ziele und Absichten.
Die koalierenden Ratsparteien haben diese fehlende Transparenz des Verwaltungshandelns zugleich zu einer Stimmungsmache gegen Bürger:innen genutzt, die sich für den Erhalt der VHS einsetzen. Sie haben mit der Ablehnung eines Bürgerbegehrens deutlich gemacht, dass sie eine Mitsprache in dieser Angelegenheit nicht wünscht und zu stoppen beabsichtigt. Schriftlich von der Stadt erhobene Zuschreibungen, die Bürgerinitiative hätte immer wieder von Gutachterkosten in Höhe von 1,8 Millionen Euro gesprochen, statt der angesetzten 900 000 Euro, oder „von interessengeleiteter Seite seien immer bewußt falsche Zahlen in Bezug auf die Kosten der Interimslösung“ hervorgebracht worden, sind offensichtliche Unterstellungen und entbehren jeder Sachlichkeit. Diverse Statements befassten sich nicht mit dem Inhalt der Erhaltungsforderungen, sondern zielten auf die Protagonisten, die sie formuliert haben. Das ist ein Politikstil, der Wähler:innen verärgert und abschreckt. Dieser Verlust an Vertrauenswürdigkeit trifft alle, die unsere kommunale Demokratie stärken wollen.
Die BI hat vor dem Verwaltungsgericht die Durchführung des Bürgerentscheids durchgesetzt. Allein der BI ist es zuzuschreiben, dass zuvor das in Auftrag gegebene Wirtschaftlichkeitsgutachten rechtzeitig in allen Teilen veröffentlicht wurde, um allen Bürgern die Gelegenheit zu geben, eine Entscheidung auch unter Kenntnisnahme der Ergebnisse dieses Gutachtens zu ermöglichen. Diese Vereinbarung war eine von BI vorgetragene Anforderung als Grundlage für den vor dem Gericht getroffenen Vergleich. Alle Vorwürfe, die Bürgerinitiative hätte die Bürger:innen mit falschen Angaben zu täuschen versucht, sind also spätestens seit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Gutachtendaten hinfällig, trotzdem werden sie aufrecht erhalten. Jede:r der wollte, konnte sich anhand der Aussagen des Gutachtens ein Urteil vor dem Gang zur Wahlurne bilden. Das war von der BI so beabsichtigt. Im Übrigen haben die Gutachter in ihrem Gutachten dann stadtseits vorgebrachte Behauptungen (Mängel in der Statik, hohe denkmalbedingte Kosten usw.), die zuvor im Raum standen, entkräftet.
Ist der Bürgerentscheid nicht repräsentativ für den Willen der Bürger:innen?
Politiker:innen, die sich dieser Auffassung anschließen, stellen sich klar gegen die Gemeindeordnung und die Landesverfassung– eigentlich nur ein Gebaren extremistischer Gruppierungen . Diese, auch in den Medien zu findende Aussage zeigt einen mangelnden Einblick in demokratisch vereinbarte, gesetzlich geregelte Willenbildungsprozesse und macht die Einstellung einiger gewählter Bürgervertreter:innen erkennbar, sich diesen Prozessen zu entziehen. Keine der zur Zeit im Rat vertretenden Parteien hat die Anzahl an Stimmen erreicht, die die Zustimmung für den Erhalt der VHS aufweist. Die absolute Stimmenanzahl der SPD bei den Kommunalwahlen 2020 lag bei 13765 Stimmen. (CDU haben 16970, die Grünen 15097 Stimmen erhalten). Der Bürgerentscheid für den Erhalt der VHS lag bei 18.022 Ja-Stimmen. Von den rd. 130 000 Mülheimer Wahlberechtigten haben übrigens gerade mal 27.700 Mülheimer Wähler (oder 21%) Ihre Stimme dem OB Buchholz gegeben. Mit dem Verfahren des Bürgerentscheids liegt es also in der Verantwortung der gewählten Bürgervertreter, diesen Entscheid zum Recht zu verhelfen, nicht ihn auszusitzen, um später selbst völlig abweichend entscheiden zu können.
Der Kämmerer spricht immer von seiner Verkehrssicherungspflicht bezüglich der VHS. Bei einem denkmalgeschützten Gebäude muss ein Denkmaleigentümer aber nicht nur die Verkehrsicherungspflicht beachten, sondern auch die Erhaltungspflicht gemäß § 7 DSchG NRW. Dieser Paragraf des DSchG begründet mehr als nur eine Verkehrssicherungspflicht. Darin ist ausdrücklich jedem Eigentümer (oder Treuhänder) eines Baudenkmals als Pflicht aufgegeben, die dauerhafte Erhaltung der denkmalwerten Substanz zu gewährleisten. Auch das noch bis zur Novelle gültige alte Denkmalrecht enthielt eine derartige Pflicht. Der Kämmerer ist oberster Chef der Immobilienverwaltung, ihm obliegen auch die Pflichten des Denkmalschutzes. In dieser Rolle ist er den ihm gesetzlich aufgegebenen Amtspflichten bisher nicht nachgekommen. In offensichtlicher Ignoranz der Rechtslage wurde vorgetragen, dass eine Erhaltung der VHS gegenüber der Errichtung von Schulen, Kindergärten oder Schwimmbädern hintenan zu stehen habe, es wurden keine Mittel zur Sicherung des Denkmals bereitgestellt. Eine Erhaltungspflicht ist nicht von vorneherein gleichzusetzen mit einer Sanierungs- oder Modernisierungspflicht, sondern bedeutet zunächst die Abwehr von Schäden. Eingeschränkt wird diese Pflicht auf den Rahmen des Zumutbaren. Die Frage, ob die Erhaltung des Denkmals der Kommune Mülheim zumutbar ist, wird aber nicht dadurch beantwortet, dass man die Erwachsenenbildung an anderer Stelle unter erheblich reduziertem Volumen kostengünstiger unterbringen kann, wie es das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgutachten beschreibt. Als das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wurde, war es in Betrieb. Die darauffolgenden Entscheidungen waren insofern fehlerhaft, dass die Erhaltungspflicht gemäß § 7 DschG nicht in die weiteren Überlegungen einbezogen wurden.
Ist das Wirtschaftlichkeitsgutachten ein Beleg für die Abgängigkeit des VHS Gebäudes?
Die Gutachter PSPC empfiehlt zwar die Anmietung des Gebäudes an der Aktienstrasse, das ist aber kein Beleg dafür, dass eine Sanierung der VHS unsinnig wäre, im Gegenteil. Wir brauchen nur ein Blick in die Gutachten zu werfen: Auf Seite 27 des „Endberichts“ ist zunächst zu lesen, dass zum Begutachtungszeitpunkt „eine Sanierung des bestehenden Gebäudes unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte von Tragwerk, Bauschadstoffen, Denkmalschutz sowie dem Brandschutz darstellbar ist“. Der zuvor immer wieder angeführte Teuerungsgrund durch den Denkmalschutz wird dort auch als untergeordnet bezeichnet. Sanierungsmehrkosten werden auf weniger als 5% der Baukosten eingestuft. An anderer Stelle (Technischer Bericht Seite 34 ) wird vor dem Hintergrund einer 40-jährigen Nutzung auch von einem guten bis sehr guten Zustand der Tragkonstruktion gesprochen. Auch die Fenster seien reparabel. Das Bauwerk ist aus dieser Sicht im Jahr 2019 keineswegs baufällig.
In der vergleichenden Gegenüberstellung der Bau- und Baunebenkosten wird zunächst ausgeführt, dass die Realisierung einer Neubaulösung günstiger darstellbar ist als eine entsprechende Sanierung des Bestandsgebäude, dann aber eingeschränkt: Dies begründet sich nicht allein in Umfang und Tiefe der vorzunehmenden Sanierungen, sondern im Wesentlichen am größeren Flächenvolumen des zu sanierenden Bestandes. Die Gutachter kommen allerdings zum Schluß: Hier spiegelt sich der größere Aufwand an Erschließungsflächen wider, der bei der Errichtung der Bestandsbebauung herangezogen wurde.(Endbericht, Seite 29) Diese Schlussfolgerung ist aber anhand der Daten nicht nachvollziehbar.
Eine Überprüfung wäre möglich, wenn z.B. das Verhältnis von Nutzflächen zur Verkehrsflächen vergleichbar dargestellt worden wäre. Auch das Verhältnis von Nutzflächen zur Bruttogeschossfläche könnte einen Aufschluss geben. Derartige Untersuchungen bleibt das Gutachten schuldig.
Das Gutachten gibt nur indirekte Zahlen an: Während man bei einer Nettoraumfläche an der Bergstrasse von 5752 qm ausgeht, sind die zum Vergleich herangezogenen Nettoraumflächen der Neubauten erheblich kleiner und liegen zwischen 4014 und 3634 qm. Noch deutlicher wird der Unterschied in der Darstellung der sog Mietfläche. Da wird im Bestandsgebäude von (fiktiven) 5300 qm gesprochen, bei den Neubauten von lediglich 3565 bzw 3300 qm. Die sog Programmfläche wird sogar nur auf 2450 qm reduziert. Die Mietfläche an der Aktienstrasse liegt nach den veröffentlichten Zahlen bei 3300 qm. Die Flächengröße der Kursräume an der Aktienstrasse wird schließlich mit 1750 qm angegeben.
Die von der Stadt selbst als Zielgrößen vorgegebenen Kennwerte untermauern diese beabsichtigten Größenunterschiede: „ Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 7 12.2017 die Verwaltung beauftragt, …den langfristigen Betrieb….mit einem Raumkonzept von rund 3000 Quadratmeter… zu prüfen.(Angabe auf der städt. Internetseite) An gleicher Stelle wird das vorhandene Raumangebot am bisherigen Standort mit rd. 6000 qm angegeben.
Weiteren Aufschluss gibt die Festschrift zur Eröffnung der VHS aus dem Jahre 1979. Dort sind die Flächen der alten VHS weiter aufgeschlüsselt: Demnach waren 4800 qm Nutzfläche für die Funktionsräume, rd. 700 qm für Nebenräume und Technik, 700 qm Terrassenflächen und 650 qm Verkehrsflächen ausgewiesen. Eine Nettogrundfläche incl. Terrassen von 6850 qm beinhaltet demnach etwas weniger als 10% Verkehrsflächenanteil . Dies lässt sich auch in den Plänen nachvollziehen. 10% Verkehrsfläche in einem öffentlichen Gebäude ist keineswegs unverhältnismäßig.
Was bedeutet das? Das Wirtschaftlichkeitsgutachten zeigt auf, dass die Kosten für eine erheblich abgespeckte VHS (z.B. auf rd. 60% reduzierte Mietfläche) nicht, wie angemerkt , aufgrund des hohen Verkehrsflächenanteils entstanden ist, sondern hauptsächlich durch die Reduzierung der Nutzflächen (Kursräume, Veranstaltungsflächen und Funktionsräume)durch ein deutlich abgespecktes Raumprogramm.
Auf den Punkt gebracht: Das Gutachten belegt lediglich, dass ein weitgehend reduzierter VHS Betrieb billiger in erheblich kleineren Räumlichkeiten untergebracht werden kann. Für diese Binsenweisheit benötigt man allerdings kein Gutachten. Das Ergebnis verdeutlicht insbesondere den erheblichen Rückbau des Mülheimer Leistungsangebots in der Erwachsenenbildung .
Die Untersuchung belegt keinesfalls, dass das Bestandsgebäude unbrauchbar oder abbruchreif ist, es gibt sogar zu erkennen, dass es sinnvoll sein kann, das Gebäude an der Bergstrasse zu sanieren: Die Grafik auf Seite 30 des Endberichts zeigt eindeutig, dass bezogen auf den Quadratmeter Bruttogeschossfläche die Investitionskosten zum Zeitpunkt der Beurteilung bei der Sanierung des Gebäudes deutlich niedriger liegen als bei einer Neubaulösung. Sie gibt an, dass der diesbezügliche Kennwert des Baukostenindex für Neubauten der Erwachsenenbildung bei 1738 Euro pro qm Bruttogeschossfläche liegt, während die vergleichbaren Investitionskosten im Falle einer Sanierung der VHS nur bei 1387 Euro/qm zu erwarten wären (Stand 2019).
Kommentare zur Antwort der Unteren Denkmalbehörde (s. o.) auf unserer Facebook-Seite:
„Es scheint mir durchaus nachdenkenswert, ob -- angesichts der inzwischen skizzierten Gefahrenlage am Dach -- der Satz "Notwendige Unterhaltungsmaßnahmen sind im laufenden Bestand kontinuierlich erfolgt", stimmen kann. Es wäre womöglich die Aufgabe der Politik, sich diese lückenlos kontinuierlichen Maßnahmen seitens des Immobilienservices einmal genau aufzeigen zu lassen und diese der Öffentlichkeit nachzuweisen.“
„Das Dach war ja schon vor der Schließung undicht. Es scheint ja dann nicht repariert worden sein. Das müsste wirklich mal überprüft werden.“
„..Nach all dem Gezerre um das Gebäude muss man vermuten, dass der wahre Dachschaden genau gegenüber, auf der anderen Ruhrseite zu finden ist.“
Aus einem der zahlreichen Leserbriefe an die WAZ. Nach der unrühmlichen Erklärung von Verwaltung und Politik am 14.11.22, den Denkmalschutz wieder rückgängig machen zu wollen.
VHS-MANIFEST 2022
Forderungen der BI
„Erhalt unserer VHS in der MüGa“
Wie stellt sich die Lage dar?
Die Stadtverwaltung Mülheim hat nun die Katze notgedrungen aus dem Sack gelassen: Nach Ablauf einer Schamfrist lebt ein altes Vorhaben wieder auf. Schon 2014 wollte die Mülheimer Stadtführung das VHS-Grundstück an eine Bildungseinrichtung verkaufen. Damals war es die Sparkassenakademie, heute ist man vorsichtiger und hält den Interessenten lieber geheim. Politische Rückendeckung versuchte man sich zunächst in nichtöffentlichen Sitzungen zu sichern, um so lange wie möglich eine öffentliche Empörung zu vermeiden. Als dies nicht gelang, wurde kurzfristig ein Gespräch mit der BI herbeigeführt. Dabei wurde deutlich gemacht, dass der 2017 hinzugekommene Tatbestand der Denkmaleigenschaft oder der 2019 getroffene Bürgerentscheid angesichts leerer Haushaltskassen einen Abriss nicht verhindern werden, und dass die Stadt mit politischer Hilfestellung des Landes sich von allen Pflichten befreien lassen will.
Was folgt nun daraus?
Die Stadtverwaltung in ihrer Rückwärtsgewandtheit hat bisher durch Aussitzen demokratische Spielregeln unterlaufen, um ihre Absicht umzusetzen, als Last empfundenes städtisches Eigentum loszuwerden. Einen tatsächlichen finanziellen Fortschritt hat sie bisher dadurch nicht erzielt, auch wenn sie wertvolle Liegenschaften, wie z.B. die Ostruhranlagen, die Jugendherberge am Kahlenberg oder das Rathaus in Dümpten aus ihrer Hand gegeben hat. Mülheim ist immer noch die höchst verschuldete Stadt in NRW. Das Herabwerten der VHS an der Bergstraße ist nur der nächste Schritt. Gefährdet ist nämlich nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch die gesamte städtebauliche Situation, geprägt von Gemeinbedarfseinrichtungen mit zentraler Bedeutung für die Stadtgesellschaft. Ein Hineinpflanzen privater Nutzungsansprüche wird auf die Zukunft der MüGa nachteiligen Einfluss nehmen. Dies gilt es zu vermeiden.
Die Stadt instrumentalisiert seither Gutachten, schürt vermeintliche Interessenkonflikte, beansprucht ein Faktenmonopol und verhindert Transparenz. Es hat Jahre gedauert, bis der Architekt des Gebäudes sein Bauwerk besichtigen durfte, ein Zugeständnis, das man ihm als Urheberrechtsträger lange nicht gewähren wollte. Deutliches Beispiel ist auch das Wirtschaftlichkeitsgutachten aus dem Jahre 2019. Es beschreibt eigentlich nur, dass es mit weit reduzierten Bauvolumen billigere Möglichkeiten gibt, eine VHS zu betreiben. Welch banale Erkenntnis, wenn die Vergleichsobjekte weniger als halb so groß sind! Es stellt aber auch klar, dass eine Sanierung der VHS möglich und machbar ist. Zurzeit bezeichnet die Stadt den Bau daher lieber als "dysfunktional". Die heutigen Räumlichkeiten der
VHS an der Aktienstraße machen anschaulich, was mit dysfunktional gemeint sein kann.
Und wenn alles nicht hilft, verweist die Stadt auf die hohen Energie- und Betriebskosten des Gebäudes, und setzt darauf, dass die aktuellen Sparsamkeitsappelle auch ihre Wirkung zeigen, um die Mülheimer Bürger*innen umzustimmen oder zum Stillhalten zu bewegen. Kein Wort zu den denkmalverträglichen Methoden, die es möglich machen können, Energiekosten auch im Bestand der VHS zu minimieren, kein Wort dazu, dass Umbau statt Neubau heute klimapolitisch das Baugeschehen bestimmen muss. Wenn wir betrachten, welche nutzbaren Gebäude zum Abriss stehen oder stehen könnten, in der Parkstadt, im Ruhrbania-Baufeld 4, auf den Grundstücken von Vallourec usw., dann ist hier ein Umdenken erforderlich, wenn die Stadt sich den drängenden klimaschützenden Aufgaben stellen will.
Was fordern wir?
- Stopp weiterer Zerstörung der Bausubstanz der VHS und Abkehr von der Übertragung und Privatnutzung städtischen Eigentums im MÜGA-Umfeld.
- Entwicklung von zeitgemäßen, klimaschonenden Erhaltungs-strategien für das VHS Gebäude und dessen nachhaltige, nieder-schwellige Nutzung für Kultur und (Erwachsenen-)Bildung unter Mitwirkung der BI.
- Umbau statt Neubau, Wahrung der Ziele des Bürgerentscheids.
- Konkrete, nachvollziehbare Darlegung möglicher Förderungswege zur Mängelbeseitigung und Modernisierung des Gebäudes.
- Aufrechterhalten des Denkmalschutzes.
Wie soll es weitergehen?
Eine aufsichtsbehördlich stattgegebene Löschung der Eintragung eines im öffentlichen Besitz befindlichen Bauwerks in die Denkmalliste wäre ein Armutszeugnis für Stadt und Land, bedeutet die Leugnung einer fachlich festgestellten Eigenschaft und steht im Widerspruch zum Anliegen des Denkmalschutzes. Durch den Bürgerentscheid wurde das öffentliche Interesse an der Erhaltung deutlich untermauert. Verluste an baukulturellen Werten der Stadt sind unwiederbringlich und schaden dem Ansehen der Stadt nachhaltig. Sie vergrößern den Abstand zu den Kommunen, die in der Lage sind ihre Kulturgüter zu erhalten. Die bisherige Befragung von vier oder fünf potentiellen Nutzern ist zudem völlig unzureichend für die Entscheidung über das Schicksal des Gebäudes. Angesichts dieser bedrohlichen Entwicklung begrüßen wir das Angebot der Stadt zu weiteren Gesprächen in der Hoffnung auf ein stärker zukunftsorientiertes Denken unter den Verantwortlichen, erwarten aber nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.
Mülheim an der Ruhr, im November 2022
11.11.22 Neues zur VHS in der MüGa?
Die Mülheimer Bürgerinnen und Bürger fragen sich, ob es noch irgendeine Neuigkeit über die Zukunft der VHS an der Bergstrasse zu berichten gibt. Die BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ stellt dazu fest:
Mittlerweile verweigert die überwiegende Mehrheit der im Stadtrat vertretenen Politiker wie auch die Verwaltung jede öffentliche Äußerung dazu - es sei denn, sie spielen sich die Bälle selber zu, wie letztlich in der Ratssitzung am 15. September 2022. Eine anlässlich dieser Sitzung gestellten Anfrage der SPD Fraktion zu einer möglichen Nachnutzung des Gebäudes gab dem Kämmerer die Gelegenheit, - einerseits zu beteuern, man habe sich um Nutzer gekümmert, aber angesichts des bestehenden Denkmalschutzes keine Interessenten gefunden, - und andererseits die Anwesenden in ihrem Glauben zu bestärken, jegliche Erhaltungs-bemühungen wären aussichtslos und zudem auch aus gebäudeenergetischen Aspekten abzulehnen.
Es kann aus dieser Sicht kein Zweifel darin bestehen, dass sich weiterhin alle Anstrengungen der Stadt darauf konzentrieren, Gründe zu finden,
-um den Bürgerentscheid aus dem Jahr 2019 auszuhebeln,
-das Bauwerk zu entwerten und
-sich irgendwie der Pflichten zu entledigen, die sich aus unserer demokratischen Gemeindeverfassung und aus gesetzlichen Vorgaben ergeben könnten.
Sollte eine Verständigung in der Sache daran scheitern, dass ein Umdenken als politisch abträgliches Eingeständnis der Schwäche eigener Argumentationsketten interpretiert wird? Es wäre bedauerlich, wenn persönliche Eitelkeiten oder Vorbehalte eine konstruktive Herangehensweise verhindern. Durch Inflation und Zinserhöhungen verschärft sich die Finanzlage der öffentlichen Hand. Aber gerade in diesen Krisenzeiten ist Unbeweglichkeit ein schlechter Ratgeber.
Wenn die Bürger den Beteuerungen weiter Glauben schenken dürfen, dass der Bürgerentscheid respektiert werden soll, dann erwarten sie einen fairen und aufgeschlossenen Umgang auch bei sich wandelnden Rahmenbedingungen. Trotz gegenteiliger Ankündigungen aus der Politik ist davon nichts zu spüren.
Das Ausbleiben eines Sanierungsvorschlags des Architekten der VHS, Dietmar Teich, hat zum Beispiel die Verantwortlichen nicht etwa zu einer Klärung der Gründe veranlasst, sondern wurde als Vorwand genutzt, selbst untätig zu bleiben. Wir als BI wissen heute durch eigene Nachforschung, dass eine plötzliche und schwere Erkrankung Herrn Teich nicht mehr in die Lage versetzt hat, sich zu melden, geschweige denn, seine Absichten umzusetzen. Aber wäre es nicht ein Zeichen der Ernsthaftigkeit gewesen, wenn sich die Stadt auch mit Erfolg darum gekümmert hätte, eine Verbindung mit Herrn Teich zu suchen und nach seinem Verbleib zu fragen?
Wer etwas über den lokalen Tellerrand hinausschaut, der wird erkennen können, dass in Mülheim mit der Errichtung der VHS an der Bergstrasse ein architektonisch wie städtebaulich meisterhaft gestaltetes Baukunstwerk geschaffen wurde. Es zeigt nicht nur einprägsam die charakteristischen Merkmale der Architekturauffassung der Bauzeit. Es bietet zudem ein sehr qualitätvolles Raumangebot, das von Besuchern wie Beschäftigten gleichermaßen als Ort der Bildung und Begegnung geschätzt wurde, wie die damaligen hohen Nutzerzahlen zeigen.
Längst ist die Fachwelt auf die Bedeutung des Bauwerks aufmerksam geworden, wie z.B. das Baukunstarchiv NRW in Dortmund, der Verein Baukultur Nordrhein-Westfalen in Gelsenkirchen oder das Deutsche Architekturmuseum in Frankfurt. Seit 2017 steht das Gebäude unter Denkmalschutz; damit verpflichtet es die Stadt als öffentlicher Eigentümer des Gebäudes zur Erhaltung und pfleglichem Umgang mit der Bausubstanz. Daran sollten sich die Stadt vor allem auch deshalb halten, weil sie vom Gesetzgeber bestimmt wurde, die behördliche Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes zu bewirken. Verweigert sie sich dieser Aufgabe, nimmt nicht nur das Baudenkmal, sondern auch das Vertrauen in ein rechtskonformes Handeln der Behörde Schaden.
Worin sähe die Bürgerinitiative ein Weiterkommen auf dem Weg der Wiederbelebung der VHS? Wichtig wäre dringend ein Stopp des weiteren Verfalls durch den Leerstand und Beseitigung von Vandalismusschäden. Das gelingt nur, wenn sich die Grundhaltung der Verwaltung für die zeitgemäßen Möglichkeiten des nachhaltigen und behutsameren Bauens im Bestand öffnet.
Beispielsweise steckt in dem Bau jede Menge „grauer Energie“, die es zu bewahren gilt. In Verbindung mit der Internationalen Gartenbauausstellung im Jahre 2027 könnte das Gebäude zudem durch seine Lage im MüGa-Gelände belebende Nutzungs-Impulse erfahren. Leider beherrscht immer noch rein finanzökonomisch ausgerichtetes „Neu gegen Alt“-Denken die Köpfe, wie es sich in dem sog. Wirtschaftlichkeitsgutachten zur VHS aus dem Jahre 2019 darstellt. Solche Berechnungen erweisen sich immer wieder als spekulativ und schnell überholt. So wurde weder die Verschuldung der Stadt Mülheim gestoppt, noch eine Strategie für eine dringend erforderliche umwelt-schützende Stadtentwicklung ermöglicht.
Herunterwirtschaften bis zum Abriss von reparablen Gebäuden sollte keine Option mehr sein. Allerdings erfordert es tatsächlich, sich mit einem Mindestansatz für die Sicherstellung eines Erhaltungsaufwands für die VHS im städtischen Haushalt zu befassen. Vernünftig abgewogen und schrittweise umgesetzt, wird es kein anderes Bauvorhaben der Stadt gefährden.
Was können Bürgerinnen und Bürger dafür tun, um endlich mit ihrer Entscheidung für den Erhalt der VHS ernst genommen zu werden? Auf Beteiligung bestehen! Als gutes Zeichen sehen wir in dem immer noch großen Interesse einer wachen Bürgerschaft am Erhalt und der Wiederbelebung der VHS an der Bergstrasse. Es gibt viele gute Gründe, sich weiterhin für das Bauwerk zu engagieren. Die Reaktion der politischen Parteien in Form der Ausgrenzung, gefördert durch eine zunehmend überforderte Stadtverwaltung, führt hingegen zur weiteren Spaltung der Bürgerschaft und dem Verlust der Glaubwürdigkeit der gewählten Volksvertreter. Glaubwürdigkeit zu erzeugen bedeutet nämlich nicht, sich durchzusetzen, sondern gemeinsame Lösungen zu finden. Die Bürgerinitiative ist weiter auf dem Weg, dem Bürgerentscheid zu ihrem Recht zu verhelfen und der VHS in der MüGa eine Zukunft zu geben.
MH 11.11.2022
Für die Bürgerinitiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“
Erich Bocklenberg
18. Juli 2022: Im November 2021 hatte die Bürgerinitiative sich an den Petitionsausschuss des Landtags NRW gewandt, um Unterstützung bei der Durchsetzung des Bürgerentscheids zu bekommen. Inzwischen hat der Petitionsausschuss getagt und nun eine Stellungnahme abgegeben. Nicht überraschend sieht der Ausschuss " keine Möglichkeit, dem Anliegen der Petenten zum Erfolg zu verhelfen."
Hier das Schreiben im Wortlaut:
Ihre Eingabe vom 28.11.2021, eingegangen am 28.11.2021
Sehr geehrte Frau Ketzer,
der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 14.06.2022
beraten. Ich
gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:
Der Petitionsausschuss hat die weiteren Eingaben der Petenten zum Anlass genommen, die
dieser zugrunde liegende Sach- und Rechtslage erneut zu überprüfen. Auch unter
Berücksichtigung des neuen Vorbringens sieht der Petitionsausschuss weiterhin keine
Möglichkeit, dem Anliegen der Petenten zum Erfolg
zu verhelfen.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass mittlerweile die Bindungsfrist für
den Bürgerentscheid
abgelaufen ist. Er bedauert, dass bislang keine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Der
Ausschuss konnte sich jedoch davon überzeugen, dass der Rat der Stadt M. keinesfalls
beabsichtigte, den Bürgerentscheid zu konterkarieren, sondern nach wie vor eine Umsetzung
bzw. Berücksichtigung des Entscheids im
Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten
anstrebt.
Auf Seiten der Bürgerinitiative halt sich die Auffassung, dass die Kosten für die
Sanierung der
Volkshochschule nur etwa 2 Mio. Euro betragen. Abweichend davon wurden 24 Mio. Euro
(22,5 Mio. Euro investiv) gutachterlich
ermittelt. Mittlerweile werden Aufwendungen
von etwa
27 Mio. Euro als realistisch bezeichnet, was
das Grundproblem bei der Umsetzung des
Bürgerentscheids darstellt, da sich die Stadt M. in einer schwierigen Haushaltssituation
befindet und notwendige Schulbaumaßnahmen sonst hatten nicht durchgeführt werden
können.
Ebenso wie ein Ratsbeschluss, muss ein Bürgerentscheid die Haushaltsgrundsätze
beachten
und kann diese nicht außer Kraft setzen. Dies verpflichtet die Stadt auch bei einem
erfolgreichen Bürgerentscheid, den damit
verbundenen Aufwand im Einklang
mit den
haushaltsrechtlichen Vorgaben zu planen.
Hinsichtlich der Beschwerden der Petenten ergeben sich keine Verstöße gegen geltendes
Recht, sodass auch kein Handlungsbedarf besteht, kommunalaufsichtlich tätiq zu werden.
Der Petitionsausschuss sieht daher leider keine Möglichkeit, der Landesregierung
(Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) Maßnahmen zu empfehlen.
Sollte die Bearbeitung Ihrer Petition länger gedauert haben, bitte ich um Verständnis. Bei der
großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die
Verzögerung leider nicht vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beharrlich weigern sich Rat und Verwaltung der Stadt Mülheim, den erfolgreichen
Bürgerentscheid zur VHS in der MüGa umzusetzen. Vandalismus und ungebremster Verfall setzen dem Gebäude immer mehr zu. Eine solche Misachtung des Bürgerentscheides verstößt gegen die
Gemeindeordnung des Landes NRW, die den Bürgern in derartigen Angelegenheiten ein demokratisches Mitbestimmungsrecht einräumt. Diejenigen, die sich an dem Bürgerentscheid beteiligt haben,
müssen sich um ihr demokratisches Recht betrogen und an der Nase herumgeführt sehen, weil nichts geschieht. Was ist der Bürgerentscheid tatsächlich Wert und welche Schlußfolgerungen sind zu
ziehen? Was ist zu tun, um diesem Recht auch Geltung zu verschaffen? Dazu lädt die Bürgerinitiative "Erhalt unserer VHS in der MüGa"
am Mittwoch, den 11.5. um 19 Uhr zu einem Diskussionsabend in die Alte Dreherei ein.
15. Dezember 2021: Trauer um Norbert Greger: Er leitete von Ende der 1960er bis Ende der 1980er Jahre die Heinrich-Thöne-Volkshochschule in Mülheim. Außerdem war er ein Wegbereiter der 1989 begründeten deutsch-polnischen Städtepartnerschaft zwischen Mülheim und Oppeln. Im November ist der Politikwissenschaftler und Sozialdemokrat im Alter von 92 Jahren gestorben.
(Auf Text klicken zum Vergrößern)
28. Oktober 2021: Witterungsbedingt finden die nächsten Treffen der Bürgerinitiative im „Alten Schilderhaus“ an der Südstraße 2 statt.
Am 3. und 17. November sowie 1. und 15. Dezember, jeweils um 16:30 Uhr.
U. a. mit folgenden Themen:
Wo bleibt das „klare Signal“, das wir in unserem offenen Brief von den Mülheimer Parteien vom Juli gefordert haben?
Was ist von der nächsten Ratssitzung im November zu erwarten?
Welche Impulse können wir geben, um das vorhandene Dilemma aufzulösen?
Neue Mitstreiter*innen sind herzlich willkommen!
17. September 2021: Am Nachmittag zogen ca. 30 Teilnehmer mit Transparenten durch die Innenstadt und über die Schloßbrücke zur VHS.
13. September 2021: Am Freitag, 17. September, ruft die Bürgerinitiative zu einer Demonstration für die VHS in der MüGa auf. Anlass ist der 4. Jahrestag der überfallartigen Schließung der VHS. Treffpunkt ist um 17 Uhr auf dem Kurt-Schumacher-Platz. Von dort geht es über Schloßstr. und Schloßbrücke zur VHS an der Bergstraße.
Am 17. September 2017, in der Woche vor der letzten Bundestagswahl, wurde unsere VHS in der MüGa überfallartig geschlossen. Begründung mangelnder Brandschutz, der angeblich „urplötzlich“ entdeckt worden wäre. Dabei lag bereits 2012 ein Gesamtgutachten zur gesamten Brandschutzsanierung vor! Auch die seit 2008 jährlich im Mülheimer Haushalt für Sanierung VHS eingestellten 2 Mio. € waren Jahr um Jahr ungenutzt auf das nächste Jahr immer wieder übertragen worden!
Gegen erbitterten Widerstand von Verwaltung und dem Großteil der Politik musste die Initiative einen Bürgerentscheid sogar gerichtlich durchsetzen, eine Schande.
Als der Bürgerentscheid dann stattfinden musste und mit überwältigender Mehrheit für die Wiedernutzung der VHS stimmte, passierte 2 Jahre dennoch nichts. Am 6. Oktober läuft nun formal die zweijährige Bindungsfrist des VHS-Bürgerentscheids ab. Danach ist allerdings die Problematik keineswegs erledigt, ganz zu schweigen davon, dass der demokratisch erteilte Auftrag zur Umsetzung eines gültigen Bürgerentscheids nicht durch Untätigkeit beendet sein darf, ohne der Demokratie schweren Schaden zuzufügen.
1. September 2021: Ab sofort gibt es einen neuen Flyer, in dem noch einmal die dringende Aufforderung an die Ratsfraktionen gestellt wird, den Bürgerentscheid endlich umzusetzen. Am 6. Oktober 2021 läuft die 2-jährige Frist für die bindende Wirkung des Bürgerentscheids ab.
20. Juli 2021: In einem offenen Brief fordert die Bürgerinitiative die Fraktionen im Rat der Stadt nochmals nachdrücklich auf, endlich den Bürgerentscheid zur VHS umzusetzen. Vor der Kommunalwahl hatten z.B. SPD und Grüne erklärt, dass sie das Ergebnis des Bürgerentscheids selbstverständlich respektieren werden. In zweieinhalb Monaten läuft die Frist ab, in der der Bürgerentscheid für die Stadt bindend ist und z.B. einen Verkauf des Gebäudes verhindert. Nach wie vor verweigern aber Ratsmehrheit und Verwaltung die Sanierung der VHS in der MüGa und damit die Wiederaufnahme des VHS-Betriebs dort. Hier der Brief an die Parteien:
11. Juni 2021: Die Bürgerinitiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ trifft sich endlich wieder draußen – unter Beachtung der Coronabestimmungen – am Mittwoch, den 16.06. um 16.30 Uhr an der VHS, Bergstr./ MüGa-Eingang und freut sich auf die Menschen, die dabei sein sollen und können. Thema u.a. Die neue VHS-Satzung: Wie geht das mit der Mitbestimmung?
16. März 2021:
19. Februar 2021: Heute fand die Ratssitzung (wegen der aktuellen Situation ersatzweise als Hauptausschuss) zum Etat 2021 statt. Wie erwartet wurde der Antrag von MBI, WIR AUS Mülheim und DIE LINKE sofort von der Tagesordnung abgesetzt. Begründung: es sei kein Deckungsvorschlag vorgelegt worden. Dabei geht es bei Investitionen in Gebäude nicht darum, zusätzliche Gelder aus einem anderen Bereich aufzubringen, sondern um die Reihenfolge innerhalb des ohnehin feststehenden Investitionsvolumens. Das Einfügen in diese Prioritätenliste wäre aber Arbeit der Verwaltung.
Damit bleibt es dabei: es stehen keine Gelder für die VHS im Haushalt!
16. Februar 2021: Nach der Beratung im Finanzausschuss zeichnet sich eine Ablehnung des gemeinsamen Antrags von MBI, WIR AUS Mülheim und DIE LINKE in der Ratssitzung am 19. Februar ab. Im Finanzausschuss wurde über eine Empfehlung für den Rat der Stadt abgestimmt. Nur MBI, WIR AUS Mülheim und die AFD stimmten dem Antrag zu (DIE LINKE ist im Finanzausschuss nicht vertreten).
CDU, Die Grünen, SPD und FDP stimmten dagegen.
12. Februar 2021: Die MBI stellen gemeinsam mit WIR AUS Mülheim und DIE LINKE einen Antrag zur Einstellung von 2 Mio. € für den Brandschutz in der VHS zum Haushalt 2021. Im Vorfeld hatte die SPD zunächst eine mögliche Beteiligung signalisiert, die Ratsfraktion konnte sich aber nicht dazu durchringen. Hier der vollständige Antrag:
Gemeinsamer Antrag von MBI, WIR AUS Mülheim und DIE LINKE
Zu TOP 4.5. im Finanzausschuss und Top 14.9 im Rat: „Etat 2021 V. Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2020 -2024 – V 21/0079-01“
für den Finanzausschuss am 16.02. 2021 und den Rat der Stadt (bzw. Hauptausschuss anstelle) am 19.02.21
Sanierung und Wiederinbetriebnahme der VHS in der MüGa gemäß des Auftrags durch den Bürgerentscheid vom 6.10.2019
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen
Der Rat der Stadt Mülheim beschließt:
Der Immobilienservice stellt den Punkt Sanierung der VHS Bergstraße ein in sein Investitionsprogramm und veranschlagt für das Jahr 2021 Mittel von 2 Mio. € für die Brandschutzsanierung. Welcher Gesamtbetrag für die Sanierung und Renovierung in welchen Zeiträumen und im einzelnen für die Folgejahre angesetzt werden, wird abhängig davon gemacht, welches Gesamtkonzept für die Nutzung des Gebäudes erarbeitet wird, und zwar unter Berücksichtigung des Sanierungskonzeptes, das von Herrn Prof. Pfeiffer im Auftrag des Architekten Herrn Teich vorgelegt wird.
Begründung
Der Bürgerentscheid für eine Wiederinbetriebnahme der VHS muss umgesetzt werden. Das Wie hat sich leider verzögert, auch weil noch kein Konzept für Notwendigkeit
und einzelne Sanierungsschritte aufgestellt wurde. Herr Teich hat angeboten, zusammen mit Prof. Pfeiffer einen Vorschlag dazu auf seine Kosten vorzulegen. Da
nun ein erster Termin im Gebäude zusammen u.a. mit OB Buchholz und Dezernent Mendack bevorsteht, könnte dies in den nächsten Monaten möglich werden. Dann könnte auch über die gesamte zukünftige
Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes Einigkeit erzielt werden und der gesamte Finanzierungsplan aufgestellt werden.
Überfällig sind unabhängig davon seit vielen Jahren die Maßnahmen zur Brandschutzsicherung. Dazu waren über Jahre bis zur Schließung jährlich ca. 2 Mio. € im
Haushalt eingestellt, die aber nie wirklich abgerufen wurden. Da sowohl Herr Teich dafür ca. 2 Mio. € geschätzt hat und auch die Gutachter für den Immoservice für reine Brandschutzsanierung
ungefähr den gleichen Betrag berechnet hatten, scheint es angebracht, dafür 2 Mio. € in den Etat 2021 aufzunehmen, damit zumindest erste Maßnahmen noch in
diesem Jahr begonnen werden können.
Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
Cevat Biccici, WIR AUS Mülheim
Andrea Mobini, DIE LINKE
4. Februar 2021: Die Bürgerinitiative nimmt Stellung zu den Ausführungen von OB Marc Buchholz in der WAZ vom 29. 1. 2021.
28. Januar 2021: In einem offenen Brief appelliert die Bürgerinitiative vor der Ratssitzung noch einmal an die Mitglieder des Rates, den Bürgerentscheid endlich umzusetzen. In der Ratssitzung am 19. Februar wird der Haushalt beschlossen. Die Verwaltung hat keine Mittel für die VHS-Sanierung eingeplant. Hier der vollständige Brief:
27. Januar 2021: Die Bürgerinitiative widerspricht der Auffassung des Baudezernenten, die Ersatz-VHS an der Aktienstraße sei baurechtlich nicht zu beanstanden. Im September hatte die Bürgerinitiative die Mängel aufgelistet, kurz darauf hatte das Baudezernat die Beschwerde zurückgewiesen. Hier der neue Brief an das Baudezernat:
17. Dezember 2020: In der heutigen Ratssitzung wird der Etatentwurt für 2021 eingebracht, der Beschluss über den Etat wird am 19. Februar 2021 gefasst. Für die Sanierung der VHS in der MüGa sind keine Mittel vorgesehen. Mit einer Aktion vor dem leerstehenden VHS-Gebäude erinnert die Bürgerinitiative an die Verpflichtung zur Umsetzung des Bürgerentscheids von 2019. (Zum Vergrößern auf Bild klicken)
17. September 2020: In seiner Antwort auf das Schreiben der BI begründet Baudezernent Vermeulen, warum die Ersatz-VHS an der Aktienstr. baurechtlich nicht zu beanstanden ist. Hier der vollständige Brief:
11. September 2020: Die Bürgerinitiative hat mit offenen Briefen an das Baudezernat und die Feuerwehr der Stadt Mülheim auf Sicherheitsmängel in der Ersatz-VHS an der Aktienstraße hingewiesen. Wir fordern eine erneute Prüfung des Gebäudes durch das Bauordnungsamt und die Feuerwehr. Die vollständigen Briefe hier:
6. August 2020: Am 5. August 2020 veranstaltete die Bürgerinitiative einen Workshop mit verschiedenen Arbeitsgruppen rund um die immer noch blockierte Umsetzung des Bürgerentscheids. Themen waren die Entwicklung Erwachsenenbildung in Mülheim, Möglichkeiten der Sanierung und die politische Umsetzung gerade jetzt im Kommunalwahlkampf. Eins der Ergebnisse des Workshops ist eine schriftliche Stellungnahme zum Thema "Entwicklung der Erwachsenenbildung in Mülheim".
Das VHS-Lied, das Bürgerinitiativ-Mitglied Bernd Mienert getextet und gesungen hat, gibt es jetzt als youtube-Video mit tollen VHS-Bildern!
6. Juni 2020: Am Nachmittag versammelten sich etliche Bürger am MüGa-Eingang der VHS zu einer kleinen Demo. Ein zuvor geplanter Demonstrationszug vom Rathaus zur VHS wurde von der Stadt nicht genehmigt, weil angeblich die Einhaltung der Abstandsregeln nicht möglich gewesen wäre. Die Aktion sollte auf die weiter bestehende Blockade durch die Verwaltung und die Ratsmehrheit aufmerksam machen, durch die die Umsetzung des erfolgreichen Bürgerentscheids vom Oktober immer noch verhindert wird.
Es gab nicht nur eine Rede, sondern auch ein eigens getextetes Lied zur VHS. (Bilder anklicken zum Vergrößern)
9. März 2020: Während der Brandschutz die Begründung für die Schließung der VHS in der MüGa lieferte, gilt die Notlösung in der Aktienstraße als brandschutztechnisch unbedenklich. Wer sich die Situation dort aufmerksam ansieht, dem kommen allerdings Zweifel. Es gibt auch Fotos von dort, die die Probleme dokumentieren. Mehr dazu: Probleme in der Ersatz-VHS auf der Aktienstraße
5. Dezember 2019: Nach 2 1/2 stündiger, heftiger und unsachlicher Diskussion wurde am Abend über die Vorlage der Verwaltung und über den Antrag von MBI und WIR aus Mülheim abgestimmt. Zunächst wurde der Antrag bei 4 Ja-Stimmen (MBI + WIR aus Mülheim) und 1 Enthaltung abgelehnt. Dann stimmten MBI und WIR aus Mülheim gegen die Verwaltungsvorlage, während sich alle anderen Fraktionen enthielten. Damit gibt es zur Zeit keinen Auftrag für die Verwaltung, wie nun der Bürgerentscheid umgesetzt werden soll.
4. Dezember 2019: MBI und WIR aus Mülheim haben einen Gegenantrag (hier der vollständige Text) zur Verwaltungsvorlage eingebracht:
"Erstellung eines Wiederherstellungskonzepts für die Volkshochschule in der MüGa unter Mitwirkung des Architekten, Herrn Teich"
29. November 2019: Verwaltung und Ratsmehrheit (d.h. alle außer MBI und WIR aus Mülheim) bleiben dabei: die Komplettsanierung sei die einzig mögliche Option und dem Architekten der VHS, Herrn Teich, soll kein Zugang zum Gebäude ermöglicht werden! Das ist das Ergebnis eines Gesprächstermins von OB Scholten und Kämmerer Mendack und den Vorsitzenden der Ratsfraktionen.
28. November 2019: Es gibt einen neuen Flyer, der auf dem Adventsmarkt verteilt wird. Außerdem sollte der Flyer auch wieder in Geschäften, bei Vereinen usw. ausgelegt oder in der Nachbarschaft, in Briefkästen usw.verteilt werden. Abzuholen sind die Flyer außer auf dem Adventsmarkt auch in der MBI-Geschäftsstelle von Montag bis Freitag, 10 - 18 Uhr.
19. November 2019: Für den Finanzausschuss am 25. und für die Ratssitzung am 5. Dezember gibt es eine Vorlage mit dem Planungsbeschluss für die Sanierung der VHS. Nun zeigt es sich, dass die Verwaltung - und voraussichtlich auch die Ratsmehrheit - daran festhalten, die Sanierung als Gesamtprojekt durchzuziehen. Das bedeutet: Fertigstellung 2025 (!), Kosten von 22,5 Mio. €, Verschiebung von Investitionen an Schulen und Sportanlagen. Außerdem sollen 700 m² für VHS-fremde Nutzungen verplant werden. Das wollen wir SO NICHT! Diese Gesamtsanierung ist überflüssig, zu teuer und zu langwierig!
6. Oktober 2019: Wir haben es geschafft: Eine Zwei-Drittel-Mehrheit stimmte mit JA! Von ca. 27000 abgegebenen Stimmen waren 18022 Stimmen für "JA". Das waren 66 %. Um das notwendige Quorum zu erreichen, wären 13100 Ja-Stimmen notwendig gewesen, dies wurde deutlich übertroffen. Damit ist der Bürgerentscheid gewonnen. Die Verwaltung muss diesen Beschluss jetzt umsetzen.
4. Oktober 2019: Da es beim Bürgerentscheid viel weniger Wahllokale gibt als bei "normalen" Wahlen, kann der Weg zum Wahllokal für einige Bürger sehr weit sein. Mitglieder der Bürgerinitiative bieten deshalb einen Fahrdienst an. Bei Bedarf im MBI-Büro (Tel. 3899810 oder Handy-Nr. 01749325182) anrufen.
Das Abstimmungsergebnis wird am Sonntagabend im Rathaus öffentlich bekanntgegeben. Wer "live" dabei sein will: Rathausfoyer, Eingang Rathausmarkt, ab 18 Uhr. Da die Auszählung relativ einfach ist, sollte das Ergebnis etwa um 18.30 da sein.
Wir möchten nochmal an die Möglichkeit erinnern, die Auszählung in den Wahllokalen zu beobachten. Dazu sollte man um spätestens 17.45 dort sein und dem Wahlleiter mitteilen, dass man die Auszählung beobachten möchte. Beobachter dürfen natürlich nicht selber zählen oder sonst irgendwie stören.
Wer Briefwahl beantragt hat und die Wahlunterlagen bekommen hat, aber aus irgendwelchen Gründen den (roten) Wahlbrief nicht eingeworfen hat, kann diesen noch bis Sonntag 16 Uhr abgeben. Hier die Information der Stadt, wann und wo dies möglich ist. Bitte jetzt keine Wahlbriefe mehr per Post schicken, das kommt nicht mehr an!
4. Oktober 2019: Das Konzert in der "Alten Dreherei" war eine rundum gelungene Veranstaltung und war gut besucht. Die Bands traten ohne Gage auf, weil sie den Bürgerentscheid unterstützen wollten. Jemand spendete das Geld für die Anmietung der "Alten Dreherei". Ein "Ehemaliger", der an der VHS seinen Schulabschluss nachgeholt hat, spendete ein kaltes Buffett. Alle halfen beim Aufbau. Wir danken im Namen aller, denen die VHS in der MüGa wichtig ist, für soviel Zuspruch und Unterstützung!
Seit dem 12. September verteilen wir den aktuellen Flyer an der Hütte vor dem Forum, in Briefkästen, in Läden, bei Veranstaltungen. Fast 30 000 Exemplare wurden verteilt. Falls Sie dennoch keinen bekommen haben, ist der Flyer hier zum Herunterladen. Wir danken nochmal recht herzlich allen, die beim Verteilen geholfen haben!
5. September 2019: Zum Auftakt des "Wahlkampfes" um den Bürgerentscheid hatten wir in das "Alte Schilderhaus" eingeladen. Auf diesem Treffen wurden unter dem Motto "Jetzt geht es los - Mitmachen!" die geplanten Aktivitäten vorgestellt:
Jetzt kommt es noch einmal auf jede Stimme an, und "die Stadt" vor allem in Gestalt von Kämmerer Mendack, führt jetzt einen harten Wahlkampf gegen den Erhalt der VHS, warum auch immer.
29. August 2019: In seiner Haushaltsrede hatte Kämmerer Mendack ein enormes Risiko für die Haushaltskonsolidierung ausgemacht: die Sanierung der VHS. Dabei behauptete er nun, die Sanierung würde 18 (!) Mio. € kosten und projizierte in seinem Power-Point-Vortrag eine lange Liste der Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Sportanlagen, die angeblich davon verdrängt werden, an die Leinwand im Ratssaal. (Zur größeren Ansicht Bilder anklicken)
16. August 2019: Bisher wurde ein Teil des Wirtschaftlichkeitsgutachtens nicht veröffentlicht. Nachdem sich durch unsere Akteneinsicht herausgestellt hatte, das in diesem Teil auch die Kosten für die einzelnen Baumaßnahmen enthalten sind, was wichtig für die öffentliche Diskussion ist, hat die Stadt heute endlich die fehlenden Daten öffentlich zugänglich gemacht. Sie stehen in den Tabellen ab Seite 15 in dem von der städtischen Internetseite herunterzuladenden Gutachtenteil.
15. August 2019: Wie bei Bürgerentscheiden vorgeschrieben, gibt die Stadt den Fraktionen und den Initiatoren des Bürgerbegehrens die Möglichkeit auf eine DIN A4-Seite verkürzt eine Stellungnahme abzugeben. Diese wird dann über die städtische Seite veröffentlicht und zusätzlich in begrenzter Anzahl ausgelegt. Wir haben diese Möglichkeit genutzt und eine Kurz-Stellungnahme eingereicht.
8.August 2019:
„Wieso ist denn die Volkshochschule immer zu, und gibts denn den schönen Garten dahinter auch nicht mehr?
Wozu ist das denn dann da gebaut worden. Ich versteh das gar nicht. War das ein Versehen?" (Helge Schneider)
7. August 2019: Die Stadt behauptet auf ihrer Internetseite, direkt über den Links für den Download des Wirtschaftlichkeitsgutachtens zur VHS, der Rat habe am 12. Juli beschlossen, gleichzeitig zum Bürgerentscheid am 6. Oktober einen Ratsbürgerentscheid zum Thema VHS durchzuführen. Diese Information ist falsch! Es gibt am 6. Oktober nur einen Bürgerentscheid, und zwar den aufgrund unseres Bürgerbegehrens. Die CDU hatte einen Ratsbürgerentscheid mit anderem Inhalt beantragt, dieser Antrag wurde aber mit großer Mehrheit, nur gegen die Stimmen der CDU, abgelehnt.
3. August 2019: Am Montag führte der Architekt der VHS, Dietmar Teich, ein Gespräch mit Oberbürgermeister Scholten. Beim anschließenden Pressetermin mit der WAZ machte er deutlich, dass er bereit ist, einen konkreten Sanierungsvorschlag zu erarbeiten, dazu will er mit einem eigenen Gutachter in das Gebäude. Die von der Stadt genannte Investitionssumme von 30 Mio. € bezeichnet er als "absolut lächerlich". Er wies auch auf ein Mitwirkungsrecht bei der Nutzung und Sanierung hin, dass sich aus seinem Urheberrecht an diesem Gebäude ergibt. Der Umnutzung für andere Zwecke als Erwachsenenbildung erteilte er eine klare Absage.
17. Juli 2019: Schon an diesem Wochenende werden die ersten Aufrufe für den Bürgerentscheid auf einigen Veranstaltungen verteilt. Ausführlichere Infos folgen!
14. Juli 2019: Heute genau vor einem Jahr endete die Unterschriftensammlung mit der Hütte vor dem Forum! Genau ein Jahr hat der Rat gebraucht, um endlich zu entscheiden.
12. Juli 2019: In einer Sondersitzung musste der Rat entscheiden, ob er sich dem Bürgerbegehren anschließt. Wie erwartet stimmten nur die MBI, die neue Fraktion BfM und der Stadtverordnete Cevat Bicici von WIR AUS Mülheim dafür. Die Mehrheit von SPD, Grünen, CDU, FDP und BAMH beschloss so bei nur 7 Gegenstimmen, dass der Rat sich dem Begehren nicht anschließt, so dass nun der Bürgerentscheid am 6. Oktober stattfinden muss.
Auch Inge Ketzer durfte, wie das bei Entscheidungen über Bürgerbegehren vorgeschrieben ist, im Rat eine Rede halten.
28. Juni 2019: Heute wurde das Gutachten vorgestellt und direkt danach öffentlich gemacht. Wie erwartet empfehlen die Gutachter die Anmietung der Aktienstraße als kostengünstigste Lösung. Dabei werden die Investitionen für eine Sanierung der VHS in der MüGa mit 24 Mio. € angegeben, was auch nicht überraschend ist, weil diese Zahl als höchste Schätzung schon einmal im Gespräch war. Die verschiedenen Neubau-Varianten sind auch nur deshalb "günstiger", weil sie weniger Fläche haben. Das ganze Gutachten und die bei der Vorstellung gezeigte Power-Point-Präsentation sind im Netz auf der städtischen Seite abrufbar:
"SOS Brutalism" ist eine weltweite Initiative, die sich um den Erhalt von Gebäuden im sog. "Brutalismus"-Baustil bemüht. Brutalismus leitet sich ab von franz. "beton brut" (roher Beton) und bezeichnet einen Architekturstil der 50er bis 80er Jahre. Diese Gebäude sind in vielen Ländern vom Abriss bedroht. Der Eintrag erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Architekturmuseum und verweist auch auf unsere Initiative.
Das langerwartete Gutachten zum Kostenvergleich wird am 28. Juni den Ratsvertretern vorgestellt und anschließend öffentlich gemacht. Die Sondersitzung des Rates wird am 12. Juli stattfinden. Ursprünglich war das Gutachten für Februar angekündigt, wurde dann auf Mai verschoben, schließlich wurde vor Gericht zugesagt, dass es im Juni vorgelegt werden soll. Der Termin 28. Juni ist nun aber zu spät für die Ratssitzung am 27., und damit wird wieder einmal eine teure Sondersitzung am letzten Tag vor den Ferien notwendig.
Anschreiben an die Fraktionen von Herrn Mendack
Im Mai 2019 konnten wir zum Thema Sanierung, Kosten und Gutachten das folgende
Gespräch mit Herrn Teich führen. Er hatte schon im Januar 2018 angeboten, auf eigene Kosten ein renommiertes Gutachterbüro zu beauftragen, Sanierungsbedarf und Kosten für die VHS zu ermitteln. Dieses Angebot wurde vom Rat und der Verwaltung wiederholt abgelehnt.
Die abgerissenen Fassadenteile liegen immer noch auf dem Boden vor der VHS. Feuchtigkeit dringt seit Monaten in die Lücke in der Fassade. Die "Baufachleute", die laut Stadtsprecher Wiebels hier am Werke waren, haben sich nicht mehr darum gekümmert.
Unser Fest in der Freilichtbühne unter dem Motto "Bildung hat ein Zuhause - VHS in der MüGa" war ein großer Erfolg. Im Laufe des Nachmittags und Abends waren fast 1 000 Besucher vorbeigekommen. Wir danken all den vielen Helfern, die dieses tolle Fest ermöglicht haben.