Mit der Wahlbenachrichtigung zum Bürgerentscheid erhalten die Bürger auch eine Information, dass Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen, der Stadt Mülheim und der Bürgerinitiative als Initiator des Bürgerbegehrens vorliegen. Bisher wurden diese Stellungnahmen mit den Wahlbenachrichtigungen verschickt, da es aber inzwischen 8 Ratsfraktionen sowie einen einzelnen Ratsvertreter gibt, was bedeutet hätte, jeweils 11 Seiten (!) pro Wahlbenachrichtigung zu versenden, ist dieses Verfahren geändert worden, um Kosten zu sparen und die Papierflut zu vermeiden. Die Stellungnahmen werden über die städtische Internetseite öffentlich gemacht, außerdem an verschiedenen Stellen (z. B. im Rathaus) ausgelegt und können auch einzeln angefordert werden. Die Stellungnahmen werden von der Stadt auf "ehrverletzende und wahrheitswidrige" Aussagen geprüft. Da die Auffassung, was "Wahrheit" ist, auch politisch diskutiert wird, ist es nicht unproblematisch, wie darüber entschieden werden soll...

 

Unsere Stellungnahme:


 

Das denkmalgeschützte Gebäude der VHS in der MüGa ist hervorragend geeignet für die vielfältigen und sich ändernden Aufgaben der Erwachsenenbildung sowie für darüber hinausgehende Funktionen als Treffpunkt, als Ort der Kommunikation und für kulturelle und politische Veranstaltungen. Dies wurde auch vom LVR mit der Begründung des Denkmalschutzes ausführlich dargelegt.

 

Die VHS in der MüGa ist außerdem Teil des Kulturensembles mit Schloß Broich, Camera Obscura, Ringlokschuppen, Stadthalle und MüGa-Park.

 

Die Verwaltung behauptet, eine Sanierung des Gebäudes sei mit 30 Mio. € anzusetzen und damit auf 30 Jahre gerechnet wesentlich teurer als eine Anmietung des (völlig ungeeigneten) Ersatzgebäudes an der Aktienstraße (14,7 Mio. €). In den 30 Mio. € sind enthalten: 15,7 Mio. Sanierung, 8,3 Mio. Risikorückstellung und Baukostensteigerung und 6 Mio. € Verzinsung.

 

Das im Auftrag der Stadt erstellte Gutachten belegt, dass die Bausubstanz der VHS hervorragend erhalten ist, keine statischen Mängel vorliegen und somit der Wiederaufnahme des Betriebes nur die schon 2007 festgestellten Mängel beim Brandschutz entgegenstehen. Hinzu kommen einige notwendige Reparaturen, so dass nach Einschätzung von Fachleuten 2-3 Mio. € nicht überschritten werden. Auch aus dem bisher nicht veröffentlichten Teil des Gutachtens lässt sich kein höherer Bedarf für diese Maßnahmen belegen. VHS-Architekt Teich sagt (WAZ 3.8.19), die eigentlich notwendige Brandschutzsanierung sei um ein Vielfaches günstiger als das im Gutachten geschnürte Gesamtpaket und bezeichnet die aufgerufenen 30 Mio. als „absolut lächerlich“. Herr Teich ist bereit, mit einem renommierten Gutachter für die Stadt kostenlos einen Sanierungsvorschlag zu erarbeiten.

 

 

 

Es ist völlig unnötig, für 15,7 Mio. € sofort eine umfassende Vollsanierung des Gebäudes durchzuführen, womit ein „neubaugleicher“ Zustand erreicht würde, wie im Gutachten ausgeführt. Die Beseitigung der Mängel, soweit notwendig, kann abschnittsweise durchgeführt werden, so dass der Betrieb in Teilbereichen schon wieder aufgenommen werden kann. Diese Vorgehensweise ist, auch in Mülheim bei vielen Schulgebäuden, allgemein üblich. Die Stadt darf jährlich 15 Mio. € in ihre Gebäude investieren. Durch die Sanierung der VHS, wie von uns vorgeschlagen, wird keineswegs die Sanierung von Schulen, KiTas und anderem verdrängt!

 

Deshalb: Stimmen Sie am 6.Oktober beim Bürgerentscheid mit JA!

 

Weitere Informationen: www.vhs-in-der-muega.de

 

Kontakt: post.vhs.ini@gmail.com

 

Für die Bürgerinitiative: Inge Ketzer, Erich Bocklenberg, Kirsten Grunau

V.i.S.d.P.: Inge Ketzer, Elisabeth-Selbert-Str. 39, 45473 Mülheim