Im März 2018 wurde auf einer Bürgerversammlung beschlossen, mit der folgenden Fragestellung und Begründung ein Bürgerbegehren zu starten. Es fehlte hier noch die gesetzlich geforderte Kostenschätzung der Verwaltung. Nachdem die Verwaltung ihre Stellungnahme dazu abgegeben hatte, ergab sich der endgültige Text der Begründung, wie er auch auf den Unterschriftenlisten ausgedruckt war.
Bürgerbegehren „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ gemäß § 26 der Gemeindeordnung
Die Unterzeichner/innen beantragen hiermit, dass den Bürger/innen der Stadt Mülheim a.d. Ruhr folgende Fragestellung zu einem Bürgerentscheid gestellt wird:
„Sollen VHS-Grundstück und –Gebäude in der MüGa im Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?“
Begründung
Mit der Schließung der VHS an der Bergstraße aufgrund von Brandschutzmängeln wurde möglicherweise ein weiterer Versuch eingeleitet, die VHS dauerhaft an einem anderen Standort unterzubringen. Es gab bereits 2014 und 2015 Versuche dieser Art. Die Möglichkeit, das Gebäude bzw. das Grundstück der VHS in der MüGa zu verkaufen, bietet einen wesentlichen Anreiz für Politik und Verwaltung. Wenn feststeht, dass der Verkauf ausgeschlossen ist, muss die Stadt für ein auf Dauer angelegtes Konzept und die Sanierung der bewährten und beliebten VHS sorgen. Die Sanierung wurde seit 2008 trotz dafür eingestellter Gelder immer wieder verschoben.
Die Verwaltung hat zur Zeit den Auftrag, alternativ zur Sanierung der VHS in der MüGa die Anmietung oder der Erstellung eines Ersatzgebäudes mit ca. 3 200 m² zu prüfen. Ersatzlösungen auf kleinerer Fläche bedeuten eine wesentliche Einschränkung. Für Forum, Cafeteria, Sitzgruppen usw. der heutigen VHS würde kein Raum mehr sein. Das würde die Möglichkeiten für Veranstaltungen und Kommunikation erheblich einschränken. und die Aufenthaltsqualität und den Erfolg etwa bei den Integrationsaufgaben deutlich beeinträchtigen.
Die Volkshochschule ist in NRW eine kommunale Pflichtaufgabe, ursprünglich vor allem im Bereich der Weiterbildung. In den letzten Jahren erhielt die VHS einen enormen Bedeutungs- und Aufgabenzuwachs bei der Vermittlung von Digitalisierung und bei der Integration. Mit der VHS an der Bergstraße wurde in Mülheim an der Ruhr Vorbildliches geleistet. Das Gebäude liegt zentral, ist verkehrsmäßig gut angebunden und aufgrund seiner Größe und Aufteilung hervorragend für den VHS-Betrieb und darüber hinaus als Treffpunkt für kulturelle und auch politische Veranstaltungen geeignet.
Die VHS steht seit 2016 unter Denkmalschutz. Damit ist ein Abriss ohne zwingenden Grund nicht ohne weiteres möglich. In der Begründung der Landes-Denkmalbehörde sind die Einmaligkeit und die besonderen Vorzüge des Gebäudes für die Nutzer ausführlich dargestellt worden.
Die VHS ist zudem ein integraler Bestandteil des kulturell hochwertigen Kulturensembles mit Schloß Broich, Ringlokschuppen, Camera Obscura, Stadthalle, „Alte Dreherei“ und dem MüGa-Park.
Die Unterzeichner/innen beantragen hiermit, dass den Bürger/innen der Stadt Mülheim a.d. Ruhr folgende Fragestellung zu einem Bürgerentscheid gestellt wird:
„Sollen VHS-Grundstück und –Gebäude in der MüGa im Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?“
Begründung
Mit der Schließung der VHS an der Bergstraße aufgrund von Brandschutzmängeln wurde möglicherweise ein weiterer Versuch eingeleitet, die VHS dauerhaft an einem anderen Standort unterzubringen. Es gab bereits 2014 und 2015 Versuche dieser Art. Die Möglichkeit, das Gebäude bzw. das Grundstück der VHS in der MüGa zu verkaufen, bietet einen wesentlichen Anreiz für Politik und Verwaltung. Wenn feststeht, dass der Verkauf ausgeschlossen ist, muss die Stadt für ein auf Dauer angelegtes Konzept und die Sanierung der bewährten und beliebten VHS sorgen. Die Sanierung wurde seit 2008 trotz dafür eingestellter Gelder immer wieder verschoben.
Die Verwaltung hat zur Zeit den Auftrag, alternativ zur Sanierung der VHS in der MüGa die Anmietung oder der Erstellung eines Ersatzgebäudes mit ca. 3 200 m² zu prüfen. Ersatzlösungen auf kleinerer Fläche bedeuten eine wesentliche Einschränkung. Die Volkshochschule ist in NRW eine kommunale Pflichtaufgabe, ursprünglich vor allem im Bereich der Weiterbildung. In den letzten Jahren erhielt die VHS einen enormen Bedeutungs- und Aufgabenzuwachs bei der Vermittlung von Digitalisierung und bei der Integration. Mit der VHS an der Bergstraße wurde in Mülheim an der Ruhr Vorbildliches geleistet. Das Gebäude liegt zentral, ist verkehrsmäßig gut angebunden und aufgrund seiner Größe und Aufteilung hervorragend für den VHS-Betrieb und darüber hinaus als Treffpunkt für kulturelle und auch politische Veranstaltungen geeignet.
Die VHS steht seit 2016 unter Denkmalschutz. Damit ist ein Abriss ohne zwingenden Grund nicht ohne weiteres möglich. In der Begründung der Landes-Denkmalbehörde sind die Einmaligkeit und die besonderen Vorzüge des Gebäudes für die Nutzer ausführlich dargestellt worden.
Die VHS ist zudem ein integraler Bestandteil des kulturell hochwertigen Kulturensembles mit Schloß Broich, Ringlokschuppen, Camera Obscura, Stadthalle, „Alte Dreherei“ und dem MüGa-Park.
„Die Kostenschätzung der Verwaltung lautet wie folgt: Die Wiederaufnahme des Betriebs der VHS setzt ihre Sanierung voraus. Nach derzeitiger Schätzung der Verwaltung liegen die Kosten hierfür am heutigen Standort bei vorläufig 16 bis 20 Millionen €. Diese grobe Schätzung basiert auf allgemeinen Erfahrungswerten für vergleichbare Bildungseinrichtungen, enthält aber erhebliche finanzielle Unwägbarkeiten (u.a. Umfang der Schadstoffe, weitere Steigerungen der Baupreise bis zum Bauzeitbeginn, Denkmalschutz). Da der Rat aufgrund der Haushaltslage gezwungen ist, wirtschaftlich zu handeln, ist eine Präzisierung der Schätzung erforderlich. Diese Präzisierung soll in einem Gutachten erfolgen. Deshalb hat der Rat am 07.12.2017 beschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, mit dessen Hilfe die Kosten für die folgenden Alternativen verglichen werden sollen: a) Sanierung des Gebäudes Heinrich-Thöne-Volkshochschule (unter Berücksichtigung der Denkmalpflege und der brandschutzrechtlichen Vorgaben) am Standort Bergstraße 1-3, b) Neubau einer Volkshochschule an einem Standort auf einem anderen städtischen Grundstück, c) Neubau einer Volkshochschule an einem Standort auf einem Grundstück in Fremdbesitz, d) dauerhafte Anmietung eines Gebäudes für den zukünftigen Hauptstandort der Volkshochschule.“
Die Verwaltung gab die Kosten für die gesetzlich notwendige Brandschutzsanierung und Trinkwasserleitungen 2015 mit 4,2 Mio. € an, gemäß Brandschutzgutachten von 2012. Der Architekt der VHS, Dietmar Teich, schätzt aktuell die Brandschutzsanierung auf 2 Mio. € und wäre bereit, dies mit einem Gutachten auf eigene Kosten zu belegen.