Falschinformation auf der städtischen Internetseite

7. August 2019: Die Stadt verbreitet auf ihrer Internetseite eine Falschinformation. Auf der Seite, auf der die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur VHS heruntergeladen werden kann, findet sich folgender Text: "Entscheidung über den weiteren Standort der VHS Der Rat der Stadt hat in der Sondersitzung am 12. Juli 2019 mehrheitlich beschlossen, dass zeitgleich mit dem Bürgerentscheid zum "Erhalt des VHS-Standortes Bergstraße" am 6. Oktober 2019 ein Ratsbürgerentscheid zur "Prioritätensetzung städtischer Investitionen zum Erhalt des VHS-Standortes Bergstraße" durchgeführt wird. 

Dabei hat der Rat auch im Blick gehabt, die Investitionen in Grund- und weiterführenden Schulen, aber auch in Schulturnhallen und Schwimmbädern nicht auf Jahre verschieben zu müssen. " 

Diese Behauptung ist falsch! Zwar hatte die CDU einen entsprechenden Antrag in der Ratssitzung gestellt, dieser wurde aber von einer großen Mehrheit, allein gegen die 7 Stimmen der CDU, abgelehnt. Es gibt also am 6. Oktober nur einen Bürgerentscheid, nämlich den, der durch unser Bürgerbegehren erforderlich wurde. Es ist indes bei der Art der Formulierung des Textes nicht vorstellbar, dass es sich um ein Versehen handelt. (Übrigens ist im Ratsinformationssystem Allris das Abstimmungsergebnis korrekt wiedergegeben) Leider ist diese nachträglich (die Seite mit den Links zum Gutachten wurde am 28. Juni, also 14 Tage vor der Ratssitzung, eingerichtet) eingefügte Passage erst jetzt aufgefallen.

VHS-Architekt Dietmar Teich im Gespräch mit OB Scholten

3. August 2019: Am Montag hatte Herr Teich, der Architekt der VHS, ein Gespräch mit Oberbürgermeister Scholten. Herr Teich machte deutlich, dass er mit dem Darmstädter Gutachter, von dem er auf eigene Kosten ein Gutachten für die VHS anfertigen lassen wollte, in das Gebäude hinein will. Aus dem Urheberrecht des Architekten folgt auch, dass er ein Mitwirkungsrecht bei der weiteren Nutzung und Gestaltung hat. Darauf hat Herr Teich in dem Gespräch mit OB Scholten und anschließend gegenüber der WAZ hingewiesen. Eine anderweitige Nutzung des Gebäudes in der MüGa kommt nach seinen Worten einer „Vergewaltigung des Gebäudes“ gleich. Auch der LVR hatte in der Begründung zum Denkmalschutz die besondere Einheit der Architektur und der Nutzung für die Erwachsenenbildung hervorgehoben.

 

Herr Teich möchte gemeinsam mit dem von ihm empfohlenen Gutachter ein Konzept für die abschnittsweise Sanierung der VHS in der MüGa erarbeiten. Die von der Stadt und deren Gutachter genannten Sanierungsinvestitionen von 30 Mio. € bezeichnet er als „absolut lächerlich“. Die notwendigen Brandschutzsanierungen können abschnittsweise realisiert werden, so dass Teilbereiche schon wieder genutzt werden können, während an anderen Stellen gearbeitet wird. So wird es überall in großen Gebäudekomplexen, wie z.B. Schulen, gehandhabt.

 

Es ist weiterhin nicht nachvollziehbar, warum die Teilergebnisse des Gutachtens, also die Kosten für einzelne Baumaßnahmen, nicht öffentlich diskutiert werden dürfen. Klar ist, dass die dringenden, notwendigen Brandschutzmaßnahmen, die Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Betriebs sind, nur einen kleinen Bruchteil der Gesamtinvestition von 15 Mio. ausmachen. Für eine sachgerechte Diskussion und eine Einordnung in die Prioritätenliste der Stadt Mülheim sind diese Zahlen wichtig.

Leider ist der WAZ Artikel sowie der Kommentar im Internet nur gegen Bezahlung verfügbar.

 

 

Die Ratssitzung vom 12. Juli 2019

Es war kein Ruhmesblatt für den Rat und für einige Fraktionen. Buchstäblich in letzter Minute vor der Sondersitzung des Rates, am Donnerstagabend, tauchten noch zwei Anträge zum Bürgerentscheid auf. Grüne und SPD wollten beschließen, das VHS-Gebäude und Gelände nicht zu verkaufen, sich aber nicht dem Bürgerbegehren anschließen, weil sie die Nutzung als VHS nicht festschreiben wollten. Die CDU beantragte die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids parallel zu unserem Bürgerbegehren, in dem die Frage gestellt wurde, ob die Bürger die Sanierung der VHS priorisieren und damit alle anderen Baumaßnahmen nach hinten verschieben wollten.

 

Ein übles Spiel zur Verwirrung und zur Diskreditierung des Bürgerbegehrens. Dabei ging es eigentlich bei dieser Sondersitzung nur um die eine entscheidende Frage: schließt sich der Rat dem Bürgerbegehren an oder stellt er sich dagegen und macht damit einen Bürgerentscheid notwendig. Die Abstimmung ging aus wie erwartet und auch von den Fraktionen vorher angekündigt: MBI, die neue Fraktion BfM und Cevat Bicici von WIR AUS Mülheim dafür, die große Mehrheit aus SPD, CDU, Grünen, FDP und BAMH dagegen. Damit steht fest: der Bürgerentscheid muss am 6. Oktober 2019 stattfinden.

 

Vorher wurde der Grüne/SPD – Antrag mehrheitlich angenommen, der CDU – Antrag wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. SPD und Grüne wollen mit ihrer weichgespülten Version signalisieren, dass sie gegen einen Verkauf und für irgendeine öffentliche Nutzung sind. Wie weit der Begriff „öffentliche Nutzung“ hier gefasst ist, wurde deutlich, als Herr Spliethoff sagte, die SPD sei ja schon immer dafür gewesen. „Auch die Sparkassenakademie ist öffentliche Nutzung.“ Ja, wenn man es so sieht… Der CDU-Antrag folgt der Hauptargumentation der Verwaltung: die VHS-Sanierung kostet 30 Mio. und alles andere, was auf der Sanierungswarteliste steht, ist dann weg. Der Tenor dieses „Ratsbürgerentscheids“ sollte der sein: wenn der Bürger für den Erhalt der VHS stimmt, macht er sich schuldig, wenn alle anderen Gebäude verfallen. Dabei weiß die CDU genau wie die Verwaltung, dass es nicht um eine Rundum-Sanierung vom Feinsten auf einen Schlag geht. Einzelne Maßnahmen, zuallererst der Brandschutz, werden sich in den Sanierungsplan einfügen lassen. Das Geld für den Brandschutz stand auch in der Liste. Mit höchster Priorität.