Als im Jahr 2014 die Stadt Mülheim versuchte, das Grundstück der VHS in der MüGa zu verkaufen, gründete sich dagegen eine Bürgerinitiative. Nachdem der Verkaufsversuch scheiterte, sollte die VHS in den Neubau auf dem ehemaligen Kaufhof-Grundstück umgesiedelt werden. Als auch dies nicht gelang, wurde schließlich das VHS-Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Aber im September 2017 wurde das Gebäude wegen angeblicher Gefahr durch Mängel beim Brandschutz geräumt und die Verwaltung begann, "Alternativlösungen" statt Sanierung zu prüfen. Daraufhin haben wir als Initiative ein Bürgerbegehren zum Erhalt der VHS in der MüGa eingeleitet. Im Sommer 2018 wurden dafür mehr als 11000 Unterschriften gesammelt.
Nachdem im März 2018 auf einer von der Bürgerinitiative zum Erhalt der VHS veranstalteten Bürgerversammlung der Beschluss gefasst wurde, ein Bürgerbegehren zu starten, wurde umgehend unser Textvorschlag bei der Stadt eingereicht. Dazu waren auch die drei Verantwortlichen zu benennen, die berechtigt sind, die Initiative nach außen zu vertreten. Die Verwaltung ist verpflichtet, eine Kostenschätzung vorzulegen, die dann auch in den Text des Bürgerbegehrens aufzunehmen ist. Sofort kam auch die Stellungnahme von Rechtsdezernent Steinfort, das Bürgerbegehren sei unzulässig. Es richte sich gegen einen Ratsbeschluss von Dezember 2017 und sei damit verfristet.
Trotzdem, weil wir von Anfang an der Auffassung waren, dass das Bürgerbegehren zulässig ist, fing Anfang Mai die Unterschriftensammlung an. 6 600 Unterschriften waren erforderlich. Der Zuspruch war gewaltig, und schon am 13. Juli, nach nur 6 Wochen, konnten wir 9415 Unterschriften beim Oberbürgermeister einreichen. Weil immer noch zahlreiche Unterschriftenlisten in Umlauf waren, wurde noch weiter gesammelt und es kamen schließlich ca. 11 000 Unterschriften zusammen. Damit waren die Voraussetzungen erfüllt und der Rat hatte zunächst über die Zulässigkeit des Begehrens abzustimmen. Wie nicht anders erwartet, stimmte eine Mehrheit von SPD, CDU und FDP für "unzulässig", die Grünen und BAMH enthielten sich.
Also waren wir gezwungen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vor Gericht einzuklagen. Mit Erfolg: im März 2019 wurde vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Vergleich geschlossen. Zuvor hatte das Gericht die Zulässigkeit des Begehrens bestätigt. Mit dem Vergleich erhielten wir aber noch dazu die Zusage der Verwaltung, dass der Bürgerentscheid spätestens bis 31. Oktober durchzuführen ist, sollte sich nicht in der Zwischenzeit der Rat mehrheitlich dem Begehren anschließen. Damit wurde verhindert, dass die Entscheidung weiter hinausgezögert wird, während das Gebäude leer steht und der VHS-Notbetrieb in der Aktienstraße weiterläuft.
Am 12. Juli 2019 entschied der Rat, dem Bürgerbegehren nicht beizutreten. Der nunmehr notwendige Bürgerentscheid wurde auf den
6. Oktober 2019 festgesetzt.
Ja, wir müssen weiter machen! Auch nach dem gewonnenen Bürgerentscheid bleibt noch viel zu tun. Verwaltung und Ratsmehrheit waren und sind nach wie vor unwillig. Die Brandschutzsanierung muss durchgeführt werden, damit die VHS wieder in Betrieb gehen kann. Für weitergehende Sanierungsmaßnahmen muss ein Konzept erstellt werden, so dass diese abschnittsweise erfolgen kann. Wir fordern die Trennung dieser beiden Projekte, während die Verwaltung alles in einem machen will mit entsprechender Dauer (2025!) und Kosten (22,5 Mio. € !). Gleichzeitig muss ein bildungspolitisches Konzept erarbeitet werden, in dem Nutzer, Dozenten, interessierte Bürger und VHS-Experten ihre Vorstellungen für die zukünftige inhaltliche Gestaltung des VHS-Angebots einbringen können. Wir stellen uns dies auch als langfristige Beteiligung vor. Die Satzung der VHS muss wieder geändert werden, so dass die Mitbestimmung wieder verankert wird, wie es vor der Satzungsänderung 2004 war.